Arbeitszeiterfassung im Home Office aufgrund der Corona-Krise
Arbeitszeiterfassung im Home Office aufgrund der Corona-Krise
Leer, 18. März 2020: Die Corona-Krise verändert die (Arbeits-)Welt. Das Virus kann nicht nur ernste Konsequenzen für die Gesundheit infizierter Menschen haben, sondern es greift auch massiv in unsere Arbeitsgewohnheiten ein. Wir beantworten ein paar wichtige Fragen rund ums Arbeiten im Home Office, zur Kurzarbeit und zu Quarantäne.
Welche Regeln gelten für die Arbeitszeit im Home Office?
Die im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitszeiten gelten selbstverständlich auch im Home Office, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Das bedeutet, dass Angestellte die vorgesehene Wochenarbeitszeit, wie z. B. 40 Stunden, und/oder auch ihre geschäftsspezifischen Kernarbeitszeiten, wie beispielsweise von 10 bis 15 Uhr, einhalten müssen. Hinzu kommen die Vorschriften des Arbeitszeitschutzgesetzes, das sowohl die Höchstarbeitszeit von normalerweise acht Stunden als auch die Vorschrift zur Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen regelt.
Was ist das Problem bei der Zeiterfassung zu Hause?
Das Entscheidende ist aber: Oft entfällt beim Arbeiten zu Hause die technische Möglichkeit, die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers zu kontrollieren. Umgekehrt hat dieser keine Handhabe, nötige Überstunden, die er im Home Office leistet, verlässlich zu dokumentieren. Dies gilt eben auch für Betriebe, die zwar im Unternehmen selbst feststehende Terminals für die Zeiterfassung installiert haben, aber auf die Technologie zur mobilen Erfassung verzichtet haben. Unternehmensleitung/Personalabteilung und der Mitarbeiter selbst befinden sich in Sachen Arbeitszeit im „Blindflug“ und sind auf den guten Willen des Gegenübers angewiesen – gerade jetzt bei der sich immer noch ausweitenden Corona-Krise. Die Lösung ist der Einsatz eines digitalen Zeiterfassungssystems wie Timemaster, das nicht nur im Betrieb eine kontaktlose Erfassung von Arbeitszeiten beim Kommen und Gehen erlaubt, sondern die individuelle Eingabe am PC oder ganz einfach per App über das Smartphone – unterwegs, im Home Office, überall und jederzeit.
Was ist, wenn ich in Kurzarbeit bin oder unter Quarantäne stehe?
Ordnen Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit an und es kommt dadurch zu Entgeltausfällen, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Aber: Entscheidende Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Und um das verlässlich nachzuweisen, ist ebenfalls die digitale Zeiterfassung mit Timemaster sehr hilfreich.
Auch bei Mitarbeitern, die unter Quarantäne stehen oder bei denen eine präventive Abwesenheit angeraten ist, sind individuelle und frei definierbare Abwesenheitsgründe in der Zeiterfassungssoftware notwendig. Mit Timemaster kann hier die Zuweisung zu betroffenen Mitarbeitern je nach den entsprechenden Umständen erfolgen. Auch ein späterer Nachweis oder die Auswertung für die verschiedenen Institutionen und Fragestellungen sind gezielt und exakt möglich.
Ist eine Umstellung auf digitale Zeiterfassung während der Corona-Krise sinnvoll?
Ja, unbedingt! Gerade jetzt, wo viele Unternehmen mit ungeahnten Problemen kämpfen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, ist es wichtig, bei der verlässlichen Zeiterfassung auf der sicheren Seite zu sein. Schon nach dem Urteil des EuGH vom 14.5. 2019 war es bereits höchste Zeit für die Umrüstung auf ein modernes System wie Timemaster. Mitarbeiter von Unternehmen, die dies im Vorjahr in Angriff genommen haben, können jetzt ihre Arbeitszeit im Home Office, bei Quarantäne oder Kurzarbeit einfach und bequem z. B. zu Hause in Ihr Smartphone eingeben. Für Unternehmen, die diesen Schritt noch nicht gegangen sind, ist es immer noch „nur“ fünf vor zwölf: Denn durch die Installation unserer browserbasierten digitalen Zeiterfassung haben Sie nicht nur die Arbeitszeit im Blick, sondern viele Eventualitäten im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Griff.
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