Urteile zur Zeiterfassung

Fehlendes Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

Warum Arbeitgeber die Zeit(erfassung) nutzen sollten

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) zum Thema Zeiterfassung war wie ein Hammerschlag: Vor mittlerweile fast zweieinhalb Jahren versetzten die europäischen Richter die Arbeitswelt von Skandinavien bis Spanien in Aufruhr und schlossen die Lücke für ein fehlendes Gesetz zur Arbeitszeiterfassung. Schließlich wurde doch allen Mitgliedstaaten als Hausaufgabe mitgegeben, entsprechende gesetzgebende Voraussetzungen für eine „verlässliche, objektive und zugängliche“ Erfassung der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern zu schaffen. Was seitdem auf den Weg gebracht worden ist: nichts. Lesen Sie hier, was das für Sie bedeutet.

Stetiger Stein des Anstoßes: Überstunden

In den meisten Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung geht es um die korrekte Dokumentation und Entlohnung von Überstunden. Das spiegelt sich auch in einem vielbeachteten Rechtsstreit im Norden Deutschlands wider: Geklagt hatte ein Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht Emden, der als Auslieferungsfahrer beschäftigt war. Er machte eine Überstundenvergütung für einen Zeitraum von 1,5 Jahren auf Basis der vom Arbeitgeber erstellten technischen Zeitaufzeichnungen geltend. Strittig war allerdings, ob diese Aufzeichnungen zur Erfassung der vergütungspflichtigen Arbeitszeit erstellt worden waren. Das Arbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer Recht, da der Arbeitgeber keine anderweitigen Aufzeichnungen vorweisen konnte. (Urteil vom 09.11.2020- 2 Ca 399/18)

Hin und her – und die Uhr tickt

Allerdings kassierte die nächsthöhere Instanz, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen,  (Urteil vom 6. Mai 2021, Az. 5 Sa 1292/20) dieses Urteil. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Fall vor dem Bundesarbeitsgericht neu verhandelt wird. Der Grund für Streitigkeiten liegt indes auf der Hand: Es fehlt die Klarheit durch eine klare deutsche Gesetzgebung, die das Arbeitszeitgesetz reformieren müsste.

Bessere Chancen für Mitarbeiter für eine faire Behandlung

Hemmnisse: Kampf gegen Corona und um die Wähler

Die Gründe für die lange Untätigkeit des Bundesarbeitsministeriums sind offenkundig. Zum einen lähmte die Corona-Pandemie an vielen Stellen eine Verständigung und Einigung auf einen Gesetzesentwurf, der dann jedoch auch noch die Zustimmung des Bundestages braucht. Zum anderen darf man nicht unterschätzen, wie sehr der Wahlkampf eine klare Stellungnahme der politisch Verantwortlichen in dieser Frage verhindert. Da ist es oft besser, man lässt umstrittene Themen bis zum Beginn der nächsten Legislaturperiode in der Schublade.

Experten raten zur Einführung eines Zeiterfassungssystems

Es ist es schwer einzuschätzen, ob Unternehmen wirklich schon jetzt in der Dokumentationspflicht sind. Die Urteile aus Emden zeigen aber, dass das derzeitige politische Vakuum für Unternehmen gefährlich werden kann. Deshalb raten Arbeitsrechtler dazu, schon heute die Arbeitszeiten nach den Kriterien des EuGH zu dokumentieren. Auch das Thema Homeoffice sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen und Streit in der großen Koalition. Gerade angesichts der immer noch hohen Anzahl von Arbeitnehmern im Homeoffice dürfte es auch in dieser Hinsicht für Arbeitgeber ratsam sein, eine flexible und mobile Zeiterfassung einzuführen.

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