Geringwertige Wirtschaftsgüter: Erstklassige Investition in ein Zeiterfassungssystem
Gerade in Zeiten des Umsatzrückgangs sollten Unternehmen weiter in die Zukunft investieren und ihre Digitalisierung weiter forcieren. Besonders zum Ende des Jahres bietet sich die Möglichkeit, etwaige Budgets für den Erwerb der sogenannten „geringwertigen Wirtschaftsgüter“ (GWG) einzusetzen, z. B. für die Anschaffung eines Zeiterfassungssystems.
GWG mit gleich zwei Vorteilen
Die Coronakrise macht es niemandem leicht. Um so wichtiger ist es, sich für die Zukunft zu wappnen und sinnvolle Ausgaben zu tätigen. Eine steuerlich attraktive Möglichkeit bieten die geringwertigen Wirtschaftsgüter, weil sie einerseits den steuerpflichtigen Gewinn von Unternehmen reduzieren und andererseits eine erstklassige Investition sind – gerade in Bezug auf die kommende Pflicht von Arbeitgebern zur Anschaffung einer digitalen Zeiterfassung.
Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten bis 800 Euro
Zwar setzt der Gesetzgeber bei Definition und Anerkennung von geringwertigen Wirtschaftsgüter weite Grenzen, wie z. B. dass sie selbstständig funktionieren sowie abnutzbar und beweglich sein müssen. Bei Komponenten für den Computerbereich gibt es jedoch immer wieder Unklarheiten. Fakt ist aber, dass nicht nur die bislang geltende GWG-Grenze von 410 Euro (netto) ab dem Veranlagungszeitraum 2018 auf 800 Euro erhöht wurde, sondern auch Computerprogramme (anders als Computerbildschirme) als GWG gelten (§ 6 Abs. 2 EStG). Arbeitgeber können also die Kosten als Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung behandeln und sofort vollumfänglich abschreiben. Die Abschreibung darf auch dann in voller Höhe erfolgen, wenn bei Beendigung der Nutzung ein nicht unerheblicher Restwert verbleibt.

Zeiterfassung als exzellente Investition
Wie gesagt: Allein vor dem Hintergrund der vom EuGH vorgegebenen Entscheidung für Transparenz und Digitalisierung im Bereich Zeiterfassung bietet sich bereits die Anschaffung eines Zeiterfassungssystems an. Hinzu kommt die Coronakrise und das vermehrt notwendige Arbeiten im Home Office. Gerade hier ist es für eine faire und nachvollziehbare Arbeitszeiterfassung unerlässlich, die technischen Voraussetzungen zu schaffen: ein modernes, digitales System wie Timemaster.
Timemaster: Verschiedene Startersets plus individuelle Zusatzmodule
Sie haben bei Timemaster die Auswahl aus vielen unterschiedlichen Sets und Einzelkomponenten, die eins gemeinsam haben: Sie lassen sich dank des modularen Konzepts ganz individuell erweitern und somit auf sich ändernde Anforderungen anpassen. Konkret bekommen Sie das Starterset App für die Zeiterfassung am PC-Arbeitsplatz und per App (für 10 Mitarbeiter) schon ab 499 Euro netto. Nutzen Sie die Zeit bis zum Jahresende für die Umstellung auf eine digitale Zeiterfassung!
Umfangreiche und übersichtliche Informationen zu sämtlichen Startersets sowie zusätzliche Komponenten finden Sie hier:
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