Anwendung eines Zeiterfassungsterminal in Ihrem Unternehmen

„Digital Jetzt“: Bundes-Zuschüsse für digitale Zeiterfassung nutzen

Wann, wenn nicht jetzt? Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit September 2020 gewährten Bundes-Zuschüsse sollten von KMU zeitnah genutzt werden, um die Digitalisierung voranzutreiben – und beispielsweise eine digitalisierte Zeiterfassung im Unternehmen zu installieren. Die Voraussetzungen sind günstiger und eindeutiger als je zuvor.

„Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“
Jetzt sind kleine und mittlere Unternehmen am Zug und können den Fortschritt ihrer Digitalisierung selbst in den Hand nehmen. Alles, was sie zu tun haben, ist einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ zu stellen. Denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Digitalthemen.

Zeiterfassung elementarer Bestandteil der Digitalisierung
Mit dem Förderprogramm will der Bund deutsche Unternehmen ermuntern, die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung auszuschöpfen und damit die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit nicht nur zu erhalten, sondern auch auszubauen. Als zentrales Element des innerbetrieblichen Ablaufs zählt die (oft nicht vorhandene) Zeiterfassung zu den wichtigsten Themen und drängendsten Herausforderungen vieler KMU. Nicht erst seit dem EuGH-Urteil zur Einführung von digitalen Zeiterfassungssystemen wartet dieses Problem darauf, gelöst zu werden. Denn: Gerade in Zeiten von vermehrtem Home Office ist eine verlässliche und faire Erfassung von Arbeitszeiten eine der wichtigsten Pflichten als Arbeitgeber.

Voraussetzungen für die Förderung
Um ein Anrecht auf die Förderung zu haben, muss ein Betrieb zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen gehören und seinen Sitz in Deutschland haben. Außerdem müssen mindestens 3 und maximal 499 Mitarbeiter beschäftigt sein. Der geforderte Digitalisierungsplan muss folgende Punkte enthalten:

  • die Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens
  • Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Ist-Stand der Digitalisierung im Unternehmen und mit der Investition angestrebten Ziele
  • die Darstellung von Marktentwicklungspotenzialen (z. B. effizientere Unternehmensorganisation, Erschließung neuer Geschäftsfelder, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Stärkung der Marktposition)

Zwei Module für die Förderung
Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, sowohl mehr in digitale Technologien als auch in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Deshalb umfasst das Förderprogramm zwei verschiedene Module:

  • Modul 1: „Investitionen in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware. Damit sind etwa Investitionen in digitale Technologien gemeint, die zur internen und externen Vernetzung des Unternehmens beitragen und beispielsweise Aspekte der Datensicherheit, Sensorik oder Cloud-Anwendungen beinhalten.
  • Modul 2: „Investitionen in die Qualifizierung von Mitarbeitenden“ unterstützt Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte zu digitalen Themen. Das kann beispielsweise Schulungen zur IT-Sicherheit, zur Digitalstrategie im Unternehmen oder zum grundlegenden digitalen Arbeiten umfassen. Dabei sollte das Qualitätsniveau der Anbieter eine ISO9001 Zertifizierung oder eine AZAV Akkreditierung aufweisen.

Wichtig: Als Unternehmen können Sie sich für eines der genannten Module oder aber auch für beide Module entscheiden.

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Maßgeschneiderte Zeiterfassung für KMU
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Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Förderprogramm „Digital Jetzt“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi):

ext. Link zur Webseite des BMWi - "Digital Jetzt"

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Wir stehen Ihnen persönlich Mo.-Do. von 09:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.

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