Erfassung von Kurzarbeit oder Ausfall wegen Quarantäne
Das Coronavirus hat Deutschland fest im Griff und zu tiefgreifenden Veränderungen gezwungen. Viele Unternehmen sind in dieser Situation zur Kurzarbeit gezwungen. Mit der digitalen Zeiterfassung von Timemaster können die Ausfallzeiten durch Kurzarbeit oder Abwesenheiten wegen Quarantäne präzise erfasst werden. Somit haben Sie einen Nachweis für einen Antrag auf Kurzarbeitergeld (KuG) bzw. auf Verdienstausfallentschädigung gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Wenn Sie noch keine Zeiterfassung haben, kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie unverbindlich und erstellen Ihnen kostenlos ein passendes Angebot. Alle Komponenten zur Zeiterfassung sind Lagerware und sofort verfügbar. Eine kurzfristige Umsetzung ist daher problemlos möglich.
Für unsere Timemaster Bestandskunden haben wir eine Beschreibung zur Einrichtung und Handhabung von Kurzarbeit erstellt. Diese und weitere hilfreiche Informationen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.
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Update: In unseren Video-Tutorials finden Sie nun auch ein passendes Video zur Eintragung von Kurzarbeit bzw. Anordnung einer Betriebsschließung.
Link: https://www.timemaster.de/service/video-tutorials.html