Wie Unternehmen das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung proaktiv nutzen
Gute Beispiele für bessere Transparenz
Leer, 19. Juni 2019:
Auch wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (C-55/18) (noch) nicht unmittelbar umzusetzen ist, bedeutet es doch: Unternehmer sollten sich rechtzeitig Gedanken über eine Umsetzung der vom EuGH ausgesprochenen Vorschriften machen. Denn klar ist: Nur mit einem professionellen Zeiterfassungssystem kann nicht nur die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden, wie der EuGH fordert. Darüber hinaus sorgt es für mehr Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit, gerade in Bezug auf das Mindestlohngesetz. Wir geben drei beispielhafte Anregungen, wie einfach und günstig die Zeiterfassung mit timemaster WEB sein kann – und trotzdem höchsten Ansprüchen genügt. Nutzen Sie das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung proaktiv!
Die Friseurin in Norddeutschland: haargenau die richtige Lösung
Die Kundin, eine Unternehmerin mit 2 Friseurgeschäften in Norddeutschland, suchte ein preiswertes und zuverlässiges System, das ihr bei der Einhaltung der Richtlinien des Mindestlohngesetzes sowie der monatlichen Abrechnung behilflich ist. Ihre acht Mitarbeiter, die mehrheitlich in Teilzeit beschäftigt sind und teilweise auf 450 €-Basis arbeiten, haben in beiden Filialen Zugang zu PCs. Die Lösung mit Köpfchen: Mit der Installation des browserbasierten Zeiterfassungssystems timemaster WEB benötigt die Friseurmeisterin kein kostenintensives Terminal, denn jeder Angestellte kann nun seine Zeit selbst buchen.
Unser konkretes Angebot:
• Timemaster Starterset Web-Login
• ein Hauptmodul für bis zu 10 Mitarbeiter (erweiterbar)
• ein Mitarbeiter-Web-Modul
• empfohlene Zusatzoption: Servicevertrag ab 125 €/Jahr
Das Hotel mit 20 Mitarbeitern: so reserviert man sich einfach alle Vorteile
Aufgrund der guten Buchungslage arbeiten die 20 Voll- und Teilzeitmitarbeiter unseres Kunden, einem deutschen Hotelier, zu unterschiedlichen Tageszeiten. Um die flexiblen Arbeitszeiten der Mitarbeiter des Hotels mit angeschlossenem Restaurant in allen Unternehmensbereichen korrekt zu erfassen, benötigte der Kunde ein Terminal, das direkt neben dem Personaleingang angebracht ist. Den Kundenwunsch, die Mitarbeiter einer jeweiligen Abteilung (wie z. B. Küche, Service im Restaurant oder Rezeption) zuzuordnen, ist leicht möglich. Die Anschaffungskosten von ca. 1.200 € werden sich durch den reduzierten administrativen Aufwand schnell amortisieren. Wenn das Unternehmen zukünftig wächst, kann der Kunde weitere Module flexibel ergänzen.
Unser Angebot:
• Timemaster Starterset plus6
• eine Erweiterungslizenz für zehn Mitarbeiter
• ein Timemaster Gruppen-Modul
• empfohlene Zusatzoption: Servicevertrag ab 150 € netto/Jahr
Das mittelständische Industrieunternehmen: flexibel auf der Überholspur
Der Automobilzulieferer aus Süddeutschland möchte in allen Belangen einen Gang höher schalten. Beim mittelständischen Unternehmen mit zwei Standorten sind 29 Mitarbeiter beschäftigt, von denen fünf im Außendienst oder Home Office arbeiten. Gesucht wurde eine unkomplizierte, anwendungsfreundliche Zeiterfassung mit robuster Hardware. Priorität hatte nicht der Preis, sondern Funktionstüchtigkeit und Erweiterbarkeit.
Unser individuelles Angebot:
• zwei Erfassungsterminals plus 6 mit 30 Transpondern
• die Software zur Erfassung der Daten von 30 oder mehr Mitarbeitern (erweiterbar)
• ein Mitarbeiter-Web-Modul sowie App-Modul
• empfohlene Zusatzoption: Servicevertrag ab 175 €/Jahr
Individuelle Zeiterfassung für individuelle Kunden
Ganz gleich, ob Kleinunternehmen mit wenigen Mitarbeiter in Teilzeitarbeit und/oder auf Minijob-Basis, Mittelständler oder kommunale Behörde: timemaster WEB bietet für jeden Kunden die richtige Zeiterfassungslösung. Nach der Installation haben Sie alle Freiheiten, das System mit gewünschten Features nachzurüsten. Flexibel, modular, immer da – testen Sie es selbst. Unsere kostenlose Demoversion steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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