Zuschüsse vom Bund für Investition in digitale Zeiterfassung
Gerade die bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingeforderte und notwendige Modernisierung und Digitalisierung ist durch die vom Bund gewährten Zuschüsse leichter umsetzbar: Programme wie „Digital Jetzt“ ermöglichen beispielsweise eine Umstellung der Zeiterfassung auf ein modernes und digitales System.
Bundes-Förderung „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“
Seit September können kleine und mittlere Unternehmen Anträge auf Zuschüsse aus dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ stellen, mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Digitalthemen unterstützt. Das Ziel: Deutsche Unternehmen sollen die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen und damit die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit nicht nur erhalten, sondern auch ausbauen. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Wer und wie wird gefördert?
Kein Zuschuss oder Förderung ohne Plan: Gefördert werden ausschließlich mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit 3 bis 499 Beschäftigten, die einen Digitalisierungsplan vorlegen. Folgende Punkte müssen enthalten:
- die Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens
- Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
- Ist-Stand der Digitalisierung im Unternehmen und mit der Investition angestrebten Ziele
- die Darstellung von Marktentwicklungspotenzialen (z. B. effizientere Unternehmensorganisation, Erschließung neuer Geschäftsfelder, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Stärkung der Marktposition)
Art und Höhe des Zuschusses
Generell gilt: Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt zwei Bereiche, die gefördert werden: Während das sogenannte Modul 1 die Förderung für Soft- und Hardware enthält, unterstützt Modul 2 die Qualifizierung der Mitarbeiter.
Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.
Investition in eine digitale Zeiterfassung
Gerade das oft und viel diskutierte Thema der Zeiterfassung ist selbstverständlich Gegenstand der Förderungsmaßnahmen. Schon allein wegen der vom EuGH im Jahre 2019 angeordneten bundes- und europaweiten Pflicht zu digitalen Zeiterfassungssystemen besteht hier höchste Dringlichkeit. Eine Einführung eines modernen Zeiterfassungssystems ist für jedes kleine und mittlere Unternehmen ein weiterer notwendiger Schritt in Richtung Digitalisierung, der nun von der Bundesregierung tatkräftig unterstützt wird – ganz ohne eigene Beteiligung am finanziellen Aufwand der Unternehmen selbst.
Beispielhafte Digitalisierung durch Zeiterfassung von Timemaster
In kaum einem anderen Bereich besteht bei KMU mehr Bedarf an dringend notwendiger Digitalisierung als bei der Zeiterfassung. Deshalb sollte ein Bestandteil von Plänen zur Digitalisierung die Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystem sein. Timemaster bietet kleinen und mittleren Unternehmen individuelle, modulare Lösungen für eine zuverlässige und flexible Zeiterfassung – ganz gleich ob via Terminals im Betrieb, für die Eingabe am PC oder mobile über die Smartphone App. Lassen Sie sich als Unternehmer diese Chance nicht entgehen und nutzen Sie die 100-prozentige Bezuschussung der zukünftig notwendigen digitalen Zeiterfassung.
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Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Förderprogramm „Digital Jetzt“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi):
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