Ab wann wird die Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Pflicht zur Zeiterfassung: Was Unternehmen jetzt tun müssen - Ein praktischer Ratgeber

Im September 2022 wurde durch ein BAG-Urteil die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland bestätigt. Diese Klarheit der Zusammenfassung der aktuell gültigen Rechtslage verunsichert viele Unternehmen. Andere haben sich noch gar nicht richtig mit dem Thema auseinandergesetzt. 

Die wichtigste Frage, die sich aufdrängt: Was ist jetzt eigentlich wirklich zu tun? Die Antwort ist gar nicht so einfach – weil zum Urteil noch kein nationales Gesetz mit genauen Richtlinien formuliert wurde. Es gibt trotzdem schon einiges, was Sie jetzt angehen sollten, um die Nachweispflicht bestmöglich in Ihre Unternehmensabläufe zu integrieren. 

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen und Tipps zusammengestellt: 

Arbeitszeiterfassungspflicht: Was ist jetzt rechtlich bindend für mein Unternehmen?

Die Arbeitszeiterfassung ist schon jetzt – mit dem BAG Urteil –rechtlich bindend. Allerdings gibt es aktuell noch keine Informationen zur genauen Art und Weise, den künftigen Nachweis und das Prüfverfahren oder Sanktionen für Unternehmen die ihre Nachweispflicht verletzen.

Klar ist:

  • Die Arbeitszeiterfassungspflicht läuft bereits – wird aber zurzeit in den wenigsten Fällen kontrolliert 
  • Die Regelung gilt flächendeckend für alle Branchen
  • Die Arbeitszeit jedes einzelnen Mitarbeiters muss erfasst werden, unabhängig von der Vertragsart (Geringfügig- bis Vollzeit-Beschäftigte)
  • Dokumentiert werden Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende
  • Die Arbeitszeiterfassung muss „objektiv, verlässlich und zugänglich“ sein – für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Prüfer
  • Die Arbeitszeiterfassung darf an die Mitarbeiter delegiert werden
  • Die Dokumentation kann vorerst handschriftlich erfolgen, in Excel-Tabellen oder über spezielle elektronische Zeiterfassungstools – solange alle anderen Auflagen eingehalten sind
  • Die detaillierte Arbeitszeiterfassung verschafft Arbeitnehmern und Arbeitgebern schon jetzt Sicherheit im Streitfall vor Gericht

Um die große Aufregung um die Arbeitszeiterfassungspflicht etwas zu mildern: Die bisherigen im Arbeitszeitgesetz festgelegten Regulierungen (Maximale Arbeitszeiten, Pausenpflichten, Ruhezeiten) ändern sich nicht – es wird lediglich für mehr Transparenz gesorgt!

Was umfasst die Arbeitszeit eigentlich?

Im Allgemeinen beginnt und endet die Arbeitszeit mit Betreten und Verlassen des Firmengeländes. So ist es im Arbeitsgesetz festgelegt. An- und Abfahrt sind Privatsache, auch wenn dabei schon Telefonate geführt und Mails geschrieben werden. Das An- und Ausschalten z.B. eines PCs gehört aber zur Arbeitszeit und gilt als sogenannte Rüstzeit. Es gibt dennoch ein paar typische Grauzonen und Grenzfälle:

  • Umkleidezeiten, Wegezeiten und Waschzeiten – gehören nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Arbeitszeit: z. B. wenn Arbeitskleidung zur Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich ist und auf dem Betriebsgelände angelegt wird; wenn Wege auf dem Betriebsgelände nach Beginn der Arbeitszeit zurückgelegt werden; wenn das Duschen oder Reinigen aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen notwendig ist.
  • Kaffee und Toilettenpausen – gehören zu den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers und dürfen nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Grauzone: Wenn das Kaffeeholen zum Kaffeeklatsch ausgedehnt wird.
  • Raucherpausen – laut Arbeitsgesetz sind Pausen erst nach 15 Minuten richtige Pausen. Gibt es aber eine betriebliche Vereinbarung zum ’Ausstempeln‘ von Raucherpausen gelten sie nicht als Arbeitszeit – die Missachtung kann sogar zur Kündigung führen.

Wie finde ich das passende Zeiterfassungsmodell für meine Arbeitsprozesse?

Bevor Sie sich in der Recherche nach einem passenden Zeiterfassungsmodell verlieren, drehen Sie den Prozess einfach um: Überlegen Sie, wie Ihr Unternehmen aufgestellt ist. Daraus ergeben sich der spezifische Bedarf für Ihr Unternehmen:

Mitarbeiterzahl – Wie viele Personen arbeiten im Unternehmen?

Betriebsstätten – Welche Standorte gibt es? (Produktionsstätten, Büros, Remote/Homeoffice)

Arbeitszeitmodelle – Wie vielfältig sind die Arbeitszeiten? (Schichten, Gleitzeit, Teilzeit)

IT-Umgebung – Wie vernetzt sind Standorte, Bereiche und Mitarbeiter – welche Software ist im Einsatz (z.B. Lohnbuchhaltung/Entgeltabrechnung)

Diese Informationen ergeben ein gutes Entscheidungsraster für Ihre Zeiterfassungsmethode!

Stundenzettel oder App – Welche Methode ist die richtige für meine Arbeitzeiterfassung?

Bisher ist nicht vorgeschrieben, mit welchen Tools die Zeiterfassung erfolgen muss. Prinzipiell reichen handschriftliche Stundenzettel oder Stempelkarten. Es ist aber zu erwarten, dass die Methoden standardisiert oder sogar digitalisiert werden, damit die Informationen von den Unternehmen zu Prüfzwecken übermittelt werden können.

Ein analoges System mit Stift und Papier oder simple Excel-Tabellen scheinen vor allem kleinen Unternehmen oft die pragmatische und kostengünstige Wahl zu sein. Wenn man aber die fortlaufende Bearbeitungszeit mitbedenkt, die Stundenzettel und Stundenlisten bedeuten, geht die Rechnung schnell nicht mehr auf. Vor allem wenn man an die DSGVO Richtlinien denkt.

Die Vorteile von digitalen Zeiterfassungssystemen

Bei unseren Zeiterfassungssystemen laufen die Verarbeitungsprozesse zentral und automatisiert ab. Egal ob die Daten durch personalisierte Transponder an Terminals übermittelt werden oder durch eine App. Im System können auch Zugriffsrechte individuell vergeben und verwaltet oder spezifische Arbeitszeitmodelle hinterlegt werden. Vor allem liegen alle Informationen in Echtzeit vor und können per Knopfdruck DSGVO konform ausgewertet und in Entgeltabrechnungssysteme wie z.B. DATEV übertragen werden.

Unsere Lösungen sind für Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl skalierbar und lohnen sich schon für kleine Betriebe, Praxen oder Büros. 

Unsere Produkte:

  • Startersets

    Unsere Startersets bieten Ihnen einen leichten Einstieg in die Timemaster Zeiterfassung. Durch das modulare Konzept ist bei Bedarf eine individuelle Erweiterung um zusätzliche Erfassungsterminals oder Software-Module möglich. Somit sind Sie zukünftig flexibel aufgestellt.

  • Hardware

    Sie suchen für Ihre Timemaster Zeiterfassung ein zusätzliches Erfassungsterminal oder ein Ersatzgerät? Wählen Sie hier aus unseren Hardware-Produkten Ihren persönlichen Favoriten aus.

  • Software

    Ihre Flexibilität steht im Vordergrund: Durch den modularen Aufbau unserer Software können Sie stets flexibel auf die aktuellen Gegebenheiten reagieren. Ganz egal, ob es sich um eine einfache Erweiterung der Mitarbeiteranzahl handelt oder ob Sie eine Schnittstelle zu Ihrer Lohnabrechnungssoftware einführen möchten - Timemaster bietet Ihnen aus einer großen Auswahl sicherlich das passende Modul an.  

  • Zubehör

    Hier finden Sie eine Vielzahl an passenden Zubehörkomponenten für Ihre Timemaster Zeiterfassung. Vom RFID-Transponder bis zum WLAN-Adapter - hier werden Sie sicher fündig! Informationen zu Software-Updates sowie dem Servicevertrag sind ebenfalls hier erhältlich.   

Sie möchten sich zur Zeiterfassung beraten lassen um besser entscheiden zu können? Rufen Sie uns gleich an! 0491 6008 460

Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gern.

Arbeitszeiterfassung und Datenschutz: Was ist zu beachten?

Neben dem Arbeitsrecht greift bei der Arbeitszeiterfassung auch das Bundesdatenschutzgesetz. Es ist also wichtig, dass die Informationen DSGVO konform gesichert und gespeichert werden. Das ist mit offenen und dezentral verarbeiteten Excel-Listen schwieriger umzusetzen als in entsprechend entwickelten Zeiterfassungssystemen.

Zu den wichtigsten Richtlinien gehören:

  • Zutritts- und Zugangskontrolle: Die Datenverarbeitungsanlagen (z.B. Server) und Datenverarbeitungssysteme (Computer/Programme) dürfen nur bestimmten Personen zugänglich sein (z.B. Personalleitung)
  • Verfügbarkeitskontrolle: Daten müssen jederzeit bei Bedarf abrufbar sein und vor Verlust und Zerstörung geschützt werden
  • Zweckgebundene Verarbeitung: Daten dürfen nur genau für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden und sind immer entsprechend getrennt zu verarbeiten
  • Weitergabekontrolle: Daten müssen bei einer Übertragung vor unbefugtem Lesen, Kopieren oder Entfernen geschützt werden
    Eingabekontrolle: Das Erfassen und jede Änderung von Daten müssen eindeutig und personenspezifisch nachvollziehbar sein

Ausblick zur Rechtslage: Wie geht es weiter für mein Unternehmen?

Aktuell liegt die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung rein rechtlich schon seit Jahren vor. Das BAG Urteil hat dieses aber noch einmal deutlich klargestellt.

Die nächsten Schritte sind: Voraussichtlich zum Ende Q1 2023 folgt ein erster Gesetzesentwurf mit genauen Vorschriften zu Struktur und Umfang der Arbeitszeiterfassung. Wann das alles verbindlich in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Offen ist z.B.:

  • Der Umfang der Arbeitszeiterfassung und Ausnahmeregeln für bestimmte Berufe/Branchen
  • Die Frage wer prüft und wie (Unsere Empfehlung sind daher digitale Zeiterfassungen)
  • Der Umfang von Sanktionen wie Bußgelder bei Nichteinhaltung
  • Die Standardisierung von Kontroll- und Prüfverfahren durch eine verpflichtende digitale Zeiterfassung

Zurück

Hotline
Hotline zur Zeiterfassung


Wir stehen Ihnen persönlich Mo.-Do. von 09:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.

0491 6008-460

Angebotsformular
Angebotsformular


Füllen Sie das Angebotsformular aus. Wir melden uns gern bei Ihnen mit einem entsprechenden Angebot für unsere Zeiterfassungslösungen.

Demosoftware
Timemaster Demosoftware


Probieren Sie die Timemaster einfach online aus. So können Sie kostenlos testen, ob die Software Ihren Erwartungen entspricht und noch gezielter Fragen stellen.