Pflicht zur digitalen Zeiterfassung: Was der Koalitionsvertrag 2025 für Unternehmen bedeutet

Pflicht zur digitalen Zeiterfassung

Die politische Agenda ist klar: Die Arbeitswelt der Zukunft soll digitaler, flexibler und transparenter werden. Ein zentraler Baustein auf diesem Weg ist die digitale Arbeitszeiterfassung. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD – vorgestellt im April 2025 und zur finalen Abstimmung bis Mitte Mai erwartet – sind hierzu klare Regelungen vorgesehen, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) relevant sind.

In diesem Beitrag zeigen wir, was auf Unternehmen zukommt, was sich konkret ändert – und wie Sie sich jetzt optimal vorbereiten.

1. Elektronische Zeiterfassung wird gesetzlich verpflichtend

Was bisher oft auf freiwilliger Basis oder über manuelle Excel-Tabellen geregelt wurde, wird ab 2025 zur gesetzlichen Pflicht:
Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten erfassen – tagesaktuell und möglichst digital.

Das Ziel ist klar: mehr Transparenz, Schutz vor Überstundenmissbrauch und eine konsequente Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Wichtig für KMU:
Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden können auch weiterhin papierbasierte Systeme nutzen – sollten sich aber dennoch langfristig mit digitalen Lösungen auseinandersetzen, da sie effizienter, fehlerfreier und gesetzeskonformer arbeiten.

2. Flexiblere Arbeitszeitmodelle durch neue gesetzliche Spielräume

Die Bundesregierung plant, das Arbeitszeitgesetz zu modernisieren.
Statt täglicher Höchstarbeitszeiten soll künftig eine Betrachtung auf Wochenbasis möglich sein – im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie.

Das schafft Raum für flexiblere Arbeitszeitmodelle, wie sie in vielen Branchen (z. B. IT, Kreativwirtschaft, Handwerk) bereits gelebt werden. Gleichzeitig bleibt der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden ein zentrales Anliegen – Ruhezeiten und maximale Arbeitszeiten bleiben bestehen.

3. Vertrauensarbeitszeit bleibt bestehen – mit klarer Dokumentation

Viele Unternehmen setzen bereits heute auf Vertrauensarbeitszeit – und das wird auch weiterhin möglich sein. Die Regierung bekräftigt: Vertrauensarbeitszeit und digitale Arbeitszeiterfassung schließen sich nicht aus.

Entscheidend ist, dass Arbeitszeiten trotzdem korrekt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Hier bieten digitale Systeme einen klaren Vorteil, da sie diskret, transparent und compliance-konform arbeiten.

4. Digitale Mitbestimmung: Mehr Beteiligung, weniger Hürden

Der Koalitionsvertrag setzt außerdem ein Zeichen für moderne Formen der Mitarbeiterbeteiligung:
Betriebsräte sollen künftig Sitzungen und Wahlen digital durchführen dürfen. Für Unternehmen bedeutet das mehr Effizienz, für Mitarbeitende bessere Beteiligungsmöglichkeiten – gerade in dezentralen oder hybriden Arbeitsumgebungen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie heute schon digital erfassen, sind Sie auf dem richtigen Weg.
Falls nicht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden. Denn: Die Umstellung braucht Zeit – von der Auswahl des passenden Tools über die Einführung bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeitenden.

Digitale Zeiterfassung bietet viele Vorteile:

  • Rechtssicherheit durch DSGVO- und ArbZG-konforme Erfassung
  • Reduzierter Verwaltungsaufwand
  • Mehr Transparenz für Mitarbeitende und Führungskräfte
  • Bessere Planbarkeit und Auswertung von Arbeitszeiten
  • Unterstützung flexibler Arbeitszeitmodelle

Unser Fazit

Die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung kommt – und das schon bald. Wer jetzt handelt, verschafft sich nicht nur einen rechtlichen Vorsprung, sondern legt auch den Grundstein für moderne, agile Arbeitsstrukturen.

Sie möchten wissen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen einfach und sicher umsetzen können?

Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen mit einer digitalen Zeiterfassungslösung, die intuitiv, flexibel und gesetzeskonform ist.

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