Die Frage, wann die Arbeitszeit tatsächlich beginnt und endet, beschäftigt Unternehmen wie Beschäftigte gleichermaßen. Gerade wegen der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung ist es wichtig für Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen.
Arbeitszeit: Definition nach Arbeitszeitgesetz
Grundsätzlich versteht man unter Arbeitszeit die Zeitspanne, in der Mitarbeitende ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit erbringen. Sie beginnt also nicht automatisch beim Betreten des Betriebsgeländes, sondern in der Regel erst mit Aufnahme der Arbeit am eigentlichen Arbeitsplatz.
Typische Streitpunkte bei der Arbeitszeiterfassung
- Wegezeit von zu Hause zum Betrieb: zählt in der Regel nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.
- Wege auf dem Betriebsgelände: etwa vom Werkstor bis zum Arbeitsplatz oder durch Kontrollbereiche, werden ebenfalls nicht als Arbeitszeit gewertet.
- Umkleidezeit: Wenn das Tragen spezieller Arbeitskleidung vorgeschrieben ist und ausschließlich im Betrieb erfolgen darf, gilt das Umkleiden als Arbeitszeit. Erfolgt es freiwillig zu Hause, ist es private Zeit.
- Beginn der Tätigkeit: Arbeitszeit im engeren Sinne startet mit der Ausführung der vertraglich festgelegten Aufgaben – also dann, wenn die Arbeitsleistung tatsächlich im Interesse des Arbeitgebers erbracht wird.
Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeit
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat Anfang 2025 bestätigt, dass Wegezeiten auf dem Betriebsgelände, zum Beispiel durch Sicherheitskontrollen oder Shuttlefahrten, nicht als Arbeitszeit anzusehen sind (Urteil vom 31.01.2025, Az. 10 SLa 564/24). Entscheidend ist, ob die Tätigkeit im Interesse des Arbeitgebers liegt.
Fazit: Transparente Arbeitszeiterfassung schafft Sicherheit
Die Frage, wo die Arbeitszeit beginnt, mag juristisch komplex sein – in der Praxis liefert die digitale Arbeitszeiterfassung eine deutliche Erleichterung: Klare Regeln und digitale Zeiterfassung schaffen Sicherheit für alle Beteiligten. Unternehmen profitieren von schlankeren Prozessen, Mitarbeitende von mehr Fairness und Transparenz.