Nutzungsbedingungen plus7

Aufgrund der sich stets verändernden Rechtssituation und der technischen Fortentwicklung sind wir als Unternehmen verpflichtet die Bedingungen zur Nutzung unserer Produkte und Leistungen umfassend und gleichzeitig transparent zu formulieren. Vorliegend sollen Grundsätze für die Nutzung und den Gebrauch einer
Terminal-Software festgelegt werden. Die mit diesen Nutzungsbedingungen gewährten Rechte sind zeitlich unbeschränkt gültig. Damit hoffen wir, Ihren Bedürfnissen sowie der Rechtslage gerecht zu werden.

Nutzungsbedingungen für das Timemaster Terminal plus7

BITTE LESEN SIE DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER NUTZEN DER SOFTWARE VON PLUS7 AKZEPTIEREN SIE DIE GELTUNG DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND SCHLIESSEN AUF DIESER GRUNDLAGE MIT DER ELV ELEKTRONIK AG (IM FOLGENDEN „TIMEMASTER“) EINEN NUTZUNGSVERTRAG. DER VERTRAG ZWISCHEN TIMEMASTER UND IHNEN (IM FOLGENDEN „ANWENDER“) REGELT DIE NUTZUNG VON PLUS7 ZU DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN.

A. ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages / Leistungsschuld von Timemaster

1.1 Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Nutzung der Software von Plus7 in der jeweils von Timemaster zur Verfügung gestellten Version und Umfang.

1.2 Der Anwender bestätigt beim Installationsvorgang der Software durch Anklicken der Schaltfläche, dass er mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden ist. Gleiches gilt, wenn der Anwender die Software nutzt, installiert, kopiert oder darauf zugreift.

1.3 Sollte der Anwender mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, so hat er jegliche Nutzung, Installation und Vervielfältigung der Software zu unterlassen.

1.4 ine Garantie im Rechtssinne oder ein Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB werden durch Timemaster nach diesem Vertrag nicht übernommen.

2. Nutzungsrechte, technische Voraussetzungen

2.1 Der Anwender erhält für die Dauer des Nutzungsvertrages das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und dauerhafte Recht eingeräumt, die Software im Rahmen ihrer jeweiligen Verfügbarkeit und in dem von Timemaster jeweils zur Verfügung gestellten Umfang auf einem in seinem Eigentum stehenden oder rechtmäßig seiner Verfügungsbefugnis unterstehenden Endgerät, zu installieren und ausschließlich gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen.

2.2 Der Anwender erhält nicht das Recht, die überlassene Software zu vervielfältigen. Zu einer Rückentwicklung der Software (re-engeneering), oder einem nicht zu der vertragsgegenständlichen Nutzung der Software, insbesondere Herunterladen der die Software-Funktion abbildenden Software von Timemaster ist der Nutzer nicht berechtigt und hat dies zu unterlassen.

2.3 Alle Rechte an der Software stehen ausschließlich Timemaster und den jeweiligen Lizenzgebern von Timemaster zu. Die Software sowie die Rechte hieran werden durch das Urheberrecht sowie internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.

2.4 Der Anwender kann eine Kopie der Software zu Sicherungszwecken erstellen, sofern das Endgerät,
auf welchem die Sicherungskopie gespeichert wird, im Eigentum oder in der ausschließlichen Verfügungsbefugnis des Anwenders steht. Der Anwender ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Sicherungskopie und die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

2.5 Der Anwender darf Bearbeitungen der Software, insbesondere Änderungen und Erweiterungen, nur durchführen, soweit dies durch zwingende Gesetze ausdrücklich erlaubt oder vertraglich mit Timemaster vereinbart ist. Timemaster weist darauf hin, dass schon geringfügige Änderungen zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf der Software führen können. Urhebervermerke, Seriennummern, Versionsnummern, Markenzeichen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Software dürfen vom Anwender in keinem Fall geändert oder entfernt werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

2.6 Die Software darf nur durch den Anwender und nur zu den vereinbarten Zwecken verwendet werden. Die Software ist nicht für Anwendungen in den Bereichen Sicherheit, direkte Personensicherheit und Medizin entwickelt und geeignet und darf daher in diesen Bereichen nicht eingesetzt werden.

2.7 Obwohl Timemaster ohne dahingehende Rechtsverpflichtung bemüht ist, die Software an veränderte Betriebssystem-Versionen und neue Endgerätevarianten anzupassen und die Software auf diesen Endgeräten verfügbar zu machen, besteht kein Anspruch des Anwenders auf ein derartiges Update.

3. Leistungsumfang der Software

3.1 Die Software wird auf einem von Timemaster betriebenen Server bereitgestellt. Der maßgebliche Leistungsübergabepunkt für die Software ist das Herunterladen dieser. Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, des Internets oder sonstigen Netzwerken nach diesem Leistungsübergabepunkt ist Timemaster nicht verantwortlich. Die Anbindung des Anwenders an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Anwenders erforderlichen Hard- und Software liegt allein in der Verantwortung des Anwenders.

3.2 Der Funktionsumfang der Plus7 Software, die technischen Nutzungsvoraussetzungen sowie weitere Details zur Anwendung stehen zum Download auf der Website https://www.timemaster.de/download bereit.

3.3 Timemaster ist berechtigt, die Software an die aktuelle technische Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf neue Funktionen und zur Schließung von Sicherheitslücken, aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und in diesem Rahmen die technischen Eigenschaften und Funktionalitäten der Software zu verändern. Soweit eine solche Anpassung die berechtigten Interessen des Anwenders beeinträchtigen könnte, wird die Anpassung spätestens einen Monat vor ihrer Durchführung den Anwendern in Textform angekündigt. Für die vertragliche Einbeziehung oder Ablehnung der Anpassungen findet das in Ziffer 8.2 geregelte Verfahren entsprechend Anwendung. Diese Updates stehen ausschließlich dem oben genannten Anwender zur Verfügung.

3.4 Timemaster ist berechtigt, den Zugang des Anwenders zu der Software vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Anwender gegen Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird Timemaster die berechtigten Interessen des Anwenders angemessen berücksichtigen.

3.5 Sofern die Hardware weiterveräußert wurde, steht es Timemaster frei, den Käufer nicht weiter mit Updates zu beliefern. Sofern der Käufer aber ebenfalls einen Vertrag mit Timemaster abschließt und diesen Nutzungsbedingungen bei Installation zustimmt, wird ihm wie anderen Anwendern auch die Software nebst entsprechenden Updates für die Zeit des Vertrages zur Verfügung gestellt.

3.6 Timemaster ist nicht verpflichtet, die für die Software benötigte Hardware in unbegrenzter Höhe bereitzustellen. Vielmehr hat Timemaster nur einen beschränkten Warenvorrat (Vorratsschuld) an der Hardware.

4. Gewährleistung

4.1 Timemaster gewährleistet die Nutzbarkeit der Software und deren Eigenschaften mit Hinblick auf die Leistung ausschließlich im Rahmen der jeweils von Timemaster zur Verfügung gestellten Version und Umfang.

4.2 Die Gewährleistung und Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen, wenn der Anwender die von Timemaster im Einklang mit dem geschlossenen Vertrag festgesetzten oder insoweit vorgegebenen technischen Vorschriften oder Gebrauchsanleitungen für die Software, insbesondere diejenigen im Anwenderhandbuch (erhältlich unter www.timemaster.de > Service > Download > Dokumentationen) nicht beachtet und der Mangel oder die Schädigung des Kunden hierauf beruht.

5. Haftung

5.1 Timemaster haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nur bei der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.

5.2 Vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen haftet Timemaster nicht für Ansprüche des Anwenders auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – bei der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

5.3 Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 5.2 gilt nicht, für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von

  • gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;
  • für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ bzw. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Anwender vertrauen darf“;
  • im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
  • im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;
  • soweit Timemaster die Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges, oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen haben;
  • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

5.4 Im Falle, dass Timemaster oder deren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 5.2, dort 3, 5 und 6 Spiegelstrich, vorliegt, haftet Timemaster auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

5.5 Die Haftung von Timemaster ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe von EUR 5.000,00. Dies gilt nicht, wenn Timemaster Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklichen übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht oder in Fällen gesetzlich zwingender abweichender höherer Haftungssummen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

5.6 Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 5.1 bis 5.4 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, und leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmern von Timemaster.

5.7 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6. Vertragsdauer und Kündigung der Software für Plus7/ Informationspflicht des Nutzers

6.1 Der Vertrag zur Bereitstellung der Software für Plus7 beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages über die Software und gegebenenfalls Hardware und/oder mit Abschluss des entsprechenden Wartungsvertrages. Er endet entsprechend dem Wartungsvertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf.

6.2 Der Anwender kann die Kündigung durch die Deaktivierung oder durch das Löschen Software von seinem Endgerät vollziehen.

6.3 Ein wichtiger Grund, den Timemaster zur Kündigung des Vertrages berechtigt, ist insbesondere dann gegeben, wenn für Timemaster aufgrund der geringen Anzahl der Anwender und/oder der von den Anwendern genutzten Plus7 Geräten eine Fortführung der Software/des Systems wirtschaftlich unzumutbar wird.

7. Mitteilungen und Änderungen

7.1 Für den Fall von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse welche die vertragsgegenständlichen Leistungen von Timemaster berühren, behält sich Timemaster vor, diese Nutzungsbedingungen nach Maßgabe der folgenden Regelung in Bezug auf den Vertrag mit dem Anwender zu ändern, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien (Verhältnis von Leistung und Gegenleistung) wesentliche Inhalte des Vertrages geändert werden und die Änderung für den Anwender zumutbar ist.

7.2 Timemaster wird die Änderungen den Anwendern rechtzeitig, d.h. mindestens mit einer Frist von zwei Monaten vor Inkrafttreten in Textform ankündigen und über den Inhalt der Änderungen informieren. Die mitgeteilten Änderungen werden zwei Monate nach Bekanntgabe in der Software wirksam, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart wurde oder aus Sicherheitsgründen eine schnelle Anpassung notwendig ist. Auf diese Folge wird Timemaster den Anwender bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hinweisen.

7.3 Der Anwender muss Änderungen durch einen Klick vor Abrufen der Software bestätigen. Bestätigt er die Nutzungsänderungen nicht, hat er ihnen widersprochen und kann nicht auf die aktuellere Version zugreifen. Im Falle des Widerspruchs steht Timemaster ein Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu.

7.4 Der Anwender ist dafür verantwortlich, dass kein unbefugter Nutzer Zugang zu der Software hat.

8. Änderungen und Ergänzungen / Anwendbares Recht / Gerichtsstand

8.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt für Individualabreden in jeglicher Form unberührt.

8.2 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG) Anwendung. Ist der Anwender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, wird der Sitz von Timemaster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Hinweis:

Unsere Software enthält Bestandteile von Open Source Software, die unter den Bedingungen verschiedener Lizenzen genutzt wird. Eine Auflistung der Open Source Software, die in unserer Software zum Einsatz kommt, sowie die hierfür geltenden Lizenzbedingungen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.timemaster.de/plus7-opensource

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