AGB Timemaster GO Terminal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Miete Timemaster GO Terminal (Geschäftskunden)

Stand: 26.02.2026

1 Vertragspartner

Vertragspartner sind die Timemaster GmbH, Maiburger Straße 32, 26789 Leer (Amtsgericht Aurich HRB 206579) und der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

2 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den sonstigen getroffenen Vereinbarungen. Diese regeln die Vermietung von Timemaster GO Terminals. Eine Installation der GO Terminals sowie die Überlassung von Transpondern sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Benötigte Transponder müssen käuflich erworben werden. Bei der Vermietung von GO Terminals gehört das Auswechseln von Betriebsmitteln (z. B. Batterien, Akkus usw.) nicht zum Umfang der Instandhaltung. Die vermieteten GO Terminals werden ausschließlich für den Gebrauch mit einer Timemaster Cloud-Lösung (Timemaster GO) vermietet und überlassen.

2.1 Abweichende Regelungen

Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die Timemaster GmbH.

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

2.3 Störungen an der vermieteten Hardware

Störungen an den vermieteten GO Terminals werden – soweit technisch möglich – mittels eines Remotezugangs beseitigt. Das für den Remotezugang benötigte technische Equipment (z. B. Internet-Verbindung) ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Während dieser Arbeiten ist die Timemaster GmbH berechtigt, die Hardware außer Betrieb zu setzen. Eine Sicherung von kundenspezifischen Anwendungsdaten und Rückspeicherung ist nicht immer möglich.

3 Verträge und Angebote

3.1 Zustandekommen des Vertrages

Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch die Timemaster GmbH zustande. Die Bestellung der GO Terminals kann ausschließlich über den Webshop der Timemaster GmbH erfolgen.

3.2 Liefer- und Leistungstermine

In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von der Timemaster GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.3 Freibleibende Angebote

Alle Angebote von der Timemaster GmbH sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich die Timemaster GmbH auch nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden vor.

4 Versand und Gefahrübergang

4.1 Gefahrenübergang

Bei einem Versand im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Timemaster GmbH die Lieferung der Transportperson ausgeliefert hat.

4.2 Versandkosten

Die Timemaster GmbH trägt die Kosten des Versands und der Rücksendung der GO Terminals im Falle eines Mangels und bei Vertragsbeendigung. Die Übernahme der Rücksendekosten setzt voraus, dass der Kunde bei der Timemaster GmbH unter Angabe des Rücksendegrunds einen Retourenschein anfordert.

4.3 Prüfung auf Transportschäden

Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Lieferung und die Leistung untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber der Transportperson beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie die Timemaster GmbH und den Absender fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.

5 Liefer- und Leistungsumfang

Der Liefer- und Leistungsumfang der Hardware ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Webseite timemaster.de und ggf. ergänzend aus dem Benutzerhandbuch bzw. Der Kurzanleitung. Produktbeschreibung, Benutzerhandbuch und Kurzanleitung sind grundsätzlich in der Sprache des Herstellers verfasst.

5.1 Nutzungsrecht Software

Beinhaltet die Lieferung der GO Terminals eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.

6 Pflichten des Kunden

6.1 Instandsetzungsarbeiten

Alle Instandsetzungsarbeiten an den gemieteten GO Terminals dürfen nur von der Timemaster GmbH ausgeführt werden.

6.2 Betrieb

Zum Betrieb der Hardware dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet werden, die von der Timemaster GmbH zur Verwendung vorgeschrieben werden.

6.3 Remotezugang

Der Timemaster GmbH ist für die GO Terminals – sofern dies technisch möglich ist – die Fernbetreuung über einen Remotezugang und die automatische Konfiguration einschließlich Firmware-Update zu gestatten. Updates, die der Sicherheit und Datenintegrität dienen, werden automatisch installiert, sofern das GO Terminal mit dem Internet verbunden ist. Die GO Terminals sollten regelmäßig mit dem Internet verbunden werden, um Updates zu erhalten und Nutzerdaten mit der Cloud abzugleichen.

6.4 Identifikationsmerkmale

Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Identifikation dienenden Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

6.5 Zweckgebundene Nutzung

Die GO Terminals dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Jede weitergehende Nutzung, einschließlich etwaiger Untervermietung, bedarf der Zustimmung der Timemaster GmbH.

6.6 Ordnungsgemäßer Einsatz und sachgerechte Bedienung

Der Kunde ist verpflichtet, die vermieteten GO Terminals pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird dem ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen.

6.7 Informationspflicht

Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsabwicklung benannten E-Mail-Adresse sind über den Kundenzugang unter timemaster.de unverzüglich der Timemaster GmbH mitzuteilen.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Vergütung und Nebenkosten

Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

7.2 Monatliche Preise

Monatliche Preise (Miete GO Terminals) sind, beginnend mit dem Tag der betriebsbereiten Übergabe der Hardware, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise bis zum Ende des Vertragsverhältnisses monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet.

7.3 Zahlungsart

Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die Timemaster GmbH den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.

7.4 Aufrechnungsrecht

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

7.5 Nicht eingelöste/zurückgereichte Lastschrift

Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Timemaster GmbH die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

7.6 Elektronische Rechnung

Die Timemaster GmbH stellt dem Kunden die Rechnung grundsätzlich standardmäßig in elektronischer Form zur Verfügung. Sofern zusätzlich eine Papierrechnung gewünscht ist, wird diese gegen gesondertes Entgelt gemäß der Preisliste zur Verfügung gestellt.

8 Verzug

8.1 Zahlungsverzug des Kunden

Verletzt der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung ist die Timemaster GmbH berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Timemaster GmbH vorbehalten.

8.2 Leistungsverzug der Timemaster GmbH

Gerät die Timemaster GmbH mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 12. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Timemaster GmbH eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

9 Sachmangel

9.1 Gewährleistung

Sind die überlassenen GO Terminals mit Mängeln behaftet, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so hat der Kunde, sofern er seiner Pflicht zur Anzeige nachgekommen ist, unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche auf Minderung der Miete und Schadensersatz das Recht, von der Timemaster GmbH die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Die Timemaster GmbH kann statt der Mängelbeseitigung eine Ersatzeinrichtung liefern. Im Falle der Lieferung eines Ersatzgeräts besteht kein Anspruch auf Lieferung von Neuware. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 12. Die verschuldensunabhängige Haftung der Timemaster GmbH auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

9.2 Durch den Kunden verursachte Schäden

Ist der Schaden auf fehlerhafte Bedienung oder unsachgemäße Behandlung der GO Terminals zurückzuführen oder sonst der Sphäre des Kunden zuzurechnen, ist die Timemaster GmbH berechtigt, dem Kunden die Instandsetzung oder die Lieferung eines Ersatzgeräts in Rechnung zu stellen.

10 Rechtsmangel

10.1 Verletzung von Rechten Dritter

Werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistung im vertraglich vereinbarten Umfeld oder falls ein solches nicht vereinbart ist, entsprechend der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, Rechte Dritter verletzt und entsprechende Ansprüche von Rechtsinhabern gegenüber dem Kunden geltend gemacht, hat der Kunde nach Erhalt der Anspruchsmeldung des Dritten, der Timemaster GmbH hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Timemaster GmbH wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder die Leistung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zum Rechnungspreis zurücknehmen. Letzteres gilt nur, wenn die Timemaster GmbH keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann oder diese nicht zumutbar ist. Die Timemaster GmbH wird von diesen Verpflichtungen frei, wenn der Kunde bei der Abwehr solcher Ansprüche Dritter nicht im Einvernehmen mit der Timemaster GmbH handelt.

10.2 Abhilfe gemäß Ziffer 11.1

Soweit eine Abhilfe gemäß Ziffer 11.1 nicht möglich ist oder der Timemaster GmbH nicht zumutbar sein sollte, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche entsprechend der Ziffer 12 zu verlangen.

10.3 Information bei Verletzung der Rechte Dritter

Im Hinblick auf die Nutzung der Leistung informiert die Timemaster GmbH den Kunden unverzüglich, soweit ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.

10.4 Verjährung Kundenansprüche

Ansprüche des Kunden wegen eines Rechtsmangels verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise

Die Timemaster GmbH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Timemaster GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Timemaster GmbH weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

12 Haftung

12.1 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die Timemaster GmbH unbeschränkt.

12.2 Leichte Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Timemaster GmbH im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die Timemaster GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

12.3 Verlust von Daten

Für den Verlust von Daten haftet die Timemaster GmbH bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 12.2 nur, soweit der Kunde seine Daten in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Datensicherung erfolgt automatisch durch Abgleich mit der Timemaster-Cloud, wenn das GO Terminal mit dem Internet verbunden ist.

12.4 Haftungsausschluss

Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.

12.5 Produkthaftungsgesetz

Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

13 Höhere Gewalt

13.1 Ereignisse höherer Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Timemaster GmbH die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Timemaster GmbH nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Epidemien, Pandemien oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

13.2 Hinderung an der Erfüllung der vertraglichen Leistungen

Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die Timemaster GmbH auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.

13.3 Folgen höherer Gewalt mindern

Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich , mindestens jedoch in Textform, anzeigen.

13.4 Beendigung der Vereinbarung

Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert, kann jede Partei diese Vereinbarung ohne jegliche Haftung oder Kosten beenden, wenn der jeweiligen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits angefallene Kosten oder bereits erbrachte Leistungen sind jedoch von der auftraggebenden Partei zu bezahlen.

13.4 Beendigung der Vereinbarung

Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert, kann jede Partei diese Vereinbarung ohne jegliche Haftung oder Kosten beenden, wenn der jeweiligen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits angefallene Kosten oder bereits erbrachte Leistungen sind jedoch von der auftraggebenden Partei zu bezahlen.

14 Vertragslaufzeit und Kündigung

14.1 Start, Dauer und Verlängerung der Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Mietvertrags, spätestens jedoch mit Lieferung der GO Terminals und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis ist für den Kunden jederzeit zum Monatsende, für die Timemaster GmbH mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende in Textform kündbar. Ein etwaig bestehender Vertrag über die Nutzung von Software (Timemaster GO) bleibt von der Kündigung des Mietvertrags unberührt.

14.2 Sonderkündigungsrecht bei End of Life (EoL)/End of Service (EoS) seitens Hersteller

a) Die Timemaster GmbH ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Timemaster GmbH Leistungen dieses Vertrages über einen Lieferanten/Hersteller bezieht und der Hersteller der Timemaster GmbH nach Vertragsschluss bekannt gibt, dass er diese Leistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr produziert (End of Life – EoL) oder den hierfür erforderlichen technischen Support/Wartungssupport einstellt (End of Service – EoS) und die vertraglichen Leistungen nach dem Zeitpunkt des End of Life / End of Service (EoL/EoS-Zeitpunkt) nicht mehr vertragsgemäß erbracht werden können und kein Ersatz- oder Nachfolgeprodukt vorhanden ist, um die Leistungen weiterhin ordnungsgemäß erbringen zu können und die Timemaster GmbH den Vertrag nicht ordentlich vor oder zum EoL/EoSZeitpunkt kündigen kann.

b) Nach Bekanntgabe des EoL/EoS-Zeitpunkts durch den Hersteller wird die Timemaster GmbH den Kunden unverzüglich in Textform hierüber informieren und innerhalb von zwei Monaten prüfen, ob die Leistung durch Ersatz- oder Nachfolgeprodukte erbracht werden kann. Nach Abschluss der Prüfung – spätestens zwei Monate nach der Information – teilt die Timemaster GmbH dem Kunden mit, ob der Vertrag fortgesetzt werden kann oder ob sie den Vertrag außerordentlich – mit Wirkung zum EoL/EoS-Zeitpunkt – kündigt. Kündigt die Timemaster GmbH den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum EoL/EoS-Zeitpunkt, steht es dem Kunden frei, den Vertrag seinerseits ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung zum Ende des nächsten Kalendermonats zu kündigen.

15 Rückgabe der Mietsache

Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde der Timemaster GmbH die gemieteten GO Terminals in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand vollständig zurückzugeben, einschließlich überlassener Originaldatenträger, Bedienungsanleitung, Installationsanleitung und Originalverpackung. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche nicht zur gemieteten Hardware gehörenden Daten vor ihrer Rückgabe nicht rekonstruierbar zu löschen. Der Kunde trägt die Kosten für den Abbau und die Verpackung des Mietgegenstands.

16 Export

Der Kunde wird, die für Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere die der Vereinigten Staaten von Amerika. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln.

17 Sonstige Bedingungen

17.1 Leistungserbringung durch Dritte

Die Timemaster GmbH ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Timemaster GmbH haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

17.2 Übertragung von Rechten an verbundene Unternehmen oder Dritte durch Timemaster GmbH

Die Timemaster GmbH ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf ein mit der Timemaster GmbH verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff AktG oder auf einen sonstigen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht für den Fall der Übertragung auf einen namentlich nicht genannten sonstigen Dritten das Recht zu, den Vertrag mit der Timemaster GmbH ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

17.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leer (Ostfriesland). Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

17.4 Versandart vertragsbezogener Mitteilungen

Vertragsbezogene Mitteilungen sendet die Timemaster GmbH dem Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nach Wahl der Timemaster GmbH an die vom Kunden benannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse.

17.5 Anwendbares Recht

Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts