Erklärung zum Data Act (EU) 2023/2854
Unsere Zeiterfassungssoftware „Timemaster“ erfasst und verarbeitet im Rahmen ihrer Nutzung Daten, die für die Arbeitszeiterfassung und betriebliche Auswertung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Zeitbuchungen wie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen, Anwesenheits- und Abwesenheitszeiten sowie daraus resultierende Zeitkonten, Überstunden und Zuschläge. Diese Daten werden durch Mitarbeitende über Zeiterfassungsterminals (z. B. per RFID/NFC‑Chip), per Webbrowser oder mobil per App erfasst und in Echtzeit im System verarbeitet und gespeichert.
Ergänzend werden Mitarbeiterstammdaten wie Personalnummern, organisatorische Zuordnungen sowie arbeitsrelevante Parameter verarbeitet. Zusätzlich fallen technische System- und Protokolldaten im Zusammenhang mit Buchungen und der Systemnutzung an. Auf dieser Grundlage erstellt die Software verschiedene Auswertungen, etwa Zeitkontenübersichten, Urlaubsstände oder Stundenreports.
Kunden haben Zugriff auf die von ihnen erzeugten Daten über die Benutzeroberfläche der Software sowie über integrierte Auswertungs- und Exportfunktionen. Je nach Berechtigung können auch Mitarbeitende ihre eigenen Zeitdaten einsehen.
Dateninhaber im Sinne des Data Act (Art. 2 Nr. 13 Data Act) ist primär der jeweilige Kunde. Im Falle einer Speicherung der Daten über die Cloud-Infrastruktur von Timemaster, ist auch die Timemaster GmbH (Maiburger Straße 32, 26789 Leer) Dateninhaber.
Kunden können im Rahmen ihrer Administratorrechte Daten eigenständig innerhalb der Software löschen oder deren Löschung veranlassen.
Die Speicherung erfolgt abhängig vom gewählten Betriebsmodell entweder auf lokalen Systemen des Kunden (On-Premise) oder auf Servern von Timemaster bzw. beauftragten Dienstleistern in Deutschland. Die Speicherdauer wird durch die Dateninhaber bestimmt und erfolgt regelmäßig für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie darüber hinaus nur im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder bis zur Löschung. Nach Vertragsbeendigung erfolgt die Löschung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Vorgaben.
Die den Dateninhabern zur Verfügung stehenden Daten werden ausschließlich für Zwecke der Arbeitszeiterfassung und Personalverwaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Abgesehen davon können Nutzer gem. Art. 5 Data Act verlangen, dass sie betreffende Daten in einem maschinenlesbaren Format an einen von ihnen benannten Dritten übermittelt werden oder verlangen, dass eine solche Weitergabe an einen Dritten beendet wird. Die Bereitstellung der Daten erfolgt im Rahmen der verfügbaren Export- und Schnittstellenfunktionen der Software in strukturierten und maschinenlesbaren Formaten. Hierzu stehen je nach Funktionalität der Software insbesondere Auswertungs- und Exportmöglichkeiten (z. B. tabellarische Formate) sowie eine REST‑Programmierschnittstelle (API) zur Verfügung, über die Daten im JSON‑Format bereitgestellt werden können. Entsprechende Anfragen senden Sie bitte an info@timemaster.de.
Die Bereitstellung von Daten erfolgt unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Soweit betroffen, werden angemessene Schutzmaßnahmen bei der Datenweitergabe getroffen. Inhaber der Geschäftsgeheimnisse sind regelmäßig die Dateninhaber.
Nutzer haben das Recht im Fall eines Verstoßes gegen Kapitel II des Data Act bei der zuständigen Behörde Beschwerde einzulegen. Die zuständige Behörde ist gem. § 2 Abs. 1 DADG folgende:
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228 14 – 0
Fax: 0228 14 – 8872
E-Mail: info@bnetza.de
Angaben zu Vertragsdauer, Kündigung und vorzeitiger Beendigung ergeben sich aus den jeweils geltenden AGB [hier verlinken] sowie den sonstigen individuellen vertraglichen Vereinbarungen.