Abendarbeit
Abendarbeit bezeichnet üblicherweise in der Schweiz die Arbeitszeit zwischen 20:00 und 23:00 Uhr. Daran schließt sich die Nachtarbeit von 23:00 bis 6:00 an.
Abwesenheit
Bei Abwesenheit eines Arbeitnehmers, d. h. wenn er nicht am Arbeitsplatz ist, wird die Fehlzeit gemessen und in den Abwesenheitsplan eingetragen. Die Abwesenheitsquote (oder Fehlzeitenquote) wird definiert als Quotient aus der Summer der Fehltage und der Soll-Arbeitstage.
Abwesenheitsgründe
Gründe für eine bezahlte Abwesenheit, also bei gleichzeitiger Entgeltfortzahlung, gibt es viele. Neben geplanten Abwesenheiten, wie z. B. Urlaub oder Arzttermine oder für wichtige Anlässe ist die nicht vorhersehbare Abwesenheit wegen Krankheit zu nennen. Grundsätzlich besteht ein Entgeltanspruch bei Abwesenheit nur dann, wenn ein Arbeitnehmer ohne Eigenverschulden für eine kurze Zeit aus Gründen, die seine Person betreffen, seine Arbeit nicht verrichten kann. Was als Arbeitsverhinderung im Sinne bezahlter Abwesenheit gilt und was nicht, ist in Deutschland in § 616 BGB geregelt.
Abwesenheitsplan
„Wer steht uns (hier) als Arbeitskraft zur Verfügung – und wer nicht?“ Das ist die zentrale Frage, die der Erstellung eines Abwesenheitsplans (oder auch Urlaubsplan) zugrunde liegt. Er zeigt, wer z. B. auf Dienstreise, im Urlaub oder auch krank ist.
Altersteilzeit
Unter Altersteil versteht man ein Arbeitszeitmodell zur Reduzierung der Arbeitszeit oder für die Vorbereitung des Ruhestand durch eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit. Mit der Altersteilzeit wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit der Arbeitnehmer halbiert. Anspruch haben alle Beschäftigen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 3 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Änderungsvertrag
Grundsätzlich schreibt das deutsche Zivilrecht vor, dass Verträge eingehalten werden müssen. Mit dem Recht zur Vertragsfreiheit jedoch haben die beteiligten Parteien, z. B. Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, Änderungen am Arbeitsvertrag vorzunehmen. Diese Änderungen können beispielsweise die Arbeitszeit, den Einsatzort, eine Befristung oder das Gehalt betreffen.
Arbeitsbereitschaft
Allgemein bezeichnet man mit Arbeitsbereitschaft die Arbeitszeit, in der sich ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz aufhält und bereit ist, unmittelbar seine Tätigkeit aufzunehmen, wie es z. B. bei Rettungsdiensten zwischen den Einsätzen, Fernfahrern während der Be- und Entladung oder Verkaufspersonal während sich keine Kundschaft im Geschäft aufhält. Das Bundesarbeitsgericht definiert die Arbeitsbereitschaft als „Zeit wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“.
Arbeitsplan
Ein Arbeitsplan (engl. route sheet) ist ein wichtiges Instrument der arbeitsplatzorientierten Fertigung und wird definiert als individuell erstellter Plan, der auf Basis einer technischen Zeichnung die Arbeitsvorgänge und deren Reihenfolge festlegt, die zur Herstellung eines Einzelteils, einer Baugruppe oder eines Fertigungserzeugnisses nötig sind. Synonym dazu gibt es den Begriff des Fertigungsplan, der einen betrieblich vorgegebenen Plan bezeichnet, nach dem ein Arbeits- oder Herstellungsprozess zu erfolgen hat.
Arbeitsschutz
Unfälle verhindern und (präventiv) dafür sorgen, dass Arbeitnehmer gesund bleiben: Das ist zusammengefasst das Ziel des Arbeitsschutzes in Deutschland. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind unter anderem alle Pflichten und Rechte der Beschäftigten geregelt. Unter dem Begriff Arbeitsschutz werden sämtliche Mittel, Maßnahmen und Methoden zusammengefasst, die dem Schutz der Beschäftigten eines Betriebes dienen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung, Krankschreibung) bezeichnet man in Deutschland die Bestätigung eines Arztes oder Zahnarztes einer Einschränkung der in der Bescheinigung namentlich genannten Person, die diese am Erbringen der Arbeitsleistung hindert. Nach deutschem Arbeitsrecht muss der „gelbe Schein“ dem Arbeitgeber spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit folgt. Der Gesetzgeber plant, ab 1.1.2021 das Papierformular durch eine elektronische Meldung abzulösen.
Arbeitsvertrag
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Arbeitszeiterfassung
Zur Arbeitszeiterfassung finden Sie eine separate Themenseite unter folgendem Link:
Arbeitszeitgesetz
Eine separate Seite zum Thema Arbeitszeitgesetz steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung.
Arbeitszeitkonto
Ein Arbeitszeitkonto fungiert wie ein Puffer, in dem (zeitweise) zu viel oder zu wenig geleistete Arbeitszeit zwischengespeichert wird. In einem vorher definierten Zeitraum muss der Saldo ausgeglichen sein, d. h. es darf keine Differenz bestehen. Mehr- und Minderarbeit müssen sich mittelfristig die Waage halten – und trotzdem können bei Bedarf Überstunden gemacht werden bzw. es können diese abgebaut werden.
Arbeitszeitmodelle
Arbeitszeitmodelle bieten unterschiedliche Schemata für Quantität und Verteilung der Arbeitszeit, was für den Arbeitgeber das entscheidende Werkzeug für einen effizienten Arbeitsprozess darstellt. Hier werden konkrete Regelungen für die Arbeitszeit des Arbeitnehmers getroffen. Das jeweilige Arbeitszeitmodell wird im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag genannt. Weit verbreitete Arbeitszeitmodelle sind:
- Gleitzeit
- Teilzeit
- Arbeitszeitkonto
- Vertrauensarbeitszeit
- Versetzte Arbeitszeiten
- Jahresarbeitszeit
- Funktionszeit
- Schichtarbeit
- Homeoffice
- Rufbereitschaft
- Zeitwertkonten
- Sabbatical
Arbeitszeugnis
Als Arbeitszeugnis wird eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde bezeichnet, die Informationen zum Arbeitsverhältnis und eine Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers enthält. Üblicherweise wird das Arbeitszeugnis am Ende der beruflichen Zusammenarbeit ausgestellt, jeder Arbeitnehmer kann sich jedoch ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Inhalt des Arbeitszeugnisses sind beispielsweise Dauer der Zusammenarbeit, die ausgeübten Tätigkeiten sowie dessen Leistung und Verhalten.
Arbeitsunfähigkeit
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, also wegen Krankheit nicht in der Lage, seine Arbeit auszuführen, so entfällt die grundsätzliche Arbeitspflicht. Die Erkrankung des Arbeitnehmers kann körperliche und/oder psychische Ursachen haben und ist von einem Arzt zu attestieren. Während vom ersten bis dritten Krankheitstag eine unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber ausreicht, ist der Arbeitnehmer verpflichtet dem Arbeitgeber ab dem 4. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorzulegen.
Auftragszeiterfassung
Als Auftragszeiterfassung versteht man die Zeiterfassung für bestimmte Aufträge oder Projekte mit absehbarem Ziel und Ende. Gerade für Freelancer, kleine Betriebe und Projektteams von Großunternehmen gehört eine korrekte Abrechnung der Auftragszeit zu den wichtigsten Anforderungen. Grundlage für die Abrechnung der Auftragszeit ist die exakte Erfassung der Arbeitszeit. Nur so kann die korrekte und zeitbasierte Bezahlung von Dienstleistungen und Projekten gewährleistet werden.
Ausfallzeiten
Unter Ausfallzeiten versteht man solche Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer vom Betrieb abwesend ist, obwohl er beispielsweise nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag hätte anwesend sein müssen. Man unterscheidet zwischen krankheitsbedingten, motivationsbedingten und arbeitsplatzbedingten Fehlzeiten.
Ausfallschlüssel
Der Ausfallschlüssel gibt Ausschluss über produktive und unproduktive Arbeitszeiten des Arbeitnehmers. Einem Ausfallschlüssel, wie z. B. krank, Betriebsratstätigkeit, Urlaub, Quarantäne oder auch Fehltag unentschuldigt können Lohnarten und Kostenstellen zugeordnet werden.
Bereitschaftsdienst
Unter Bereitschaftsdienst versteht man die Zeit, in der sich ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber bereithalten muss, um seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dabei muss der Bereitschaftsdienst nicht zwingend auf dem Betriebsgelände verbracht werden, wie z. B. bei der Berufsfeuerwehr. Der Arbeitgeber kann auch einen anderen Ort zulassen.
Betriebliche Mitbestimmung
Zur betrieblichen Mitbestimmung finden Sie separte Informationen auf einer gesonderten Seite.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) steht Ihnen eine eigene Themenseite zur Verfügung.
Betriebsrat
Zum Betriebsrat stehen nachfolgend weitere Informationen auf einer gesonderten Seite zur Verfügung.
Betriebsvereinbarung
Zu Betriebsvereinbarungen steht ebenfalls eine separate Seite zur Verfügung.
Berufsschule
In Deutschland versteht man unter Berufsschule eine Schule für Berufsschulpflichtige/-berechtigte, die sich in der beruflichen Ausbildung befinden oder in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben. Vermittelt werden sollen in der dualen Berufsbildung allgemeine und fachliche Lerninhalte unter Berücksichtigung der Anforderung der jeweiligen Berufsausbildung. Der Unterricht findet in Teilzeitform an ein oder zwei Wochentagen oder aber in zusammenhängenden Teilabschnitten statt.
Bewegungsdaten
Hier geht es nicht darum, dass der Arbeitgeber wissen will, wo sich seine Arbeitnehmer aufhalten und die Bewegungsdaten des Mobiltelefons ausliest. Denn Bewegungsdaten sind in diesem Zusammenhang das Gegenstück zu Stammdaten – also Daten, die in Bewegung sind. Dabei kann es sich um durch die Zeiterfassung erfassten Arbeitsstunden oder Überstunden handeln.
Bundesurlaubsgesetz
Das am 08.01.1963 verkündete Bundesurlaubsgesetz regelt die Mindestanforderungen in den Verhältnissen mit Arbeitnehmern in Sachen Urlaub: Laut diesem Gesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf aktuell 24 Tage bezahlten Jahresurlaub. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer dürfen diese jährlich Zeitspanne zur Erholung verkürzen. Änderungen sind ausschließlich zum Vorteil des Arbeitnehmers erlaubt und können in individuellen Verträgen oder Tarifverträgen festgelegt werden.