Innerhalb des Arbeitstagsmodells lassen sich bis zu vier verschiedene Pausentypen verwenden und kombinieren. In diesem Beitrag erläutern wir die genaue Funktion aller vier Pausentypen.
Feste Pause
Die feste Pause greift selbstständig zu dem eingestellten Zeitpunkt. Sollte daher eine Pause von 13:00 – 14:00 Uhr hinterlegt werden, so erfolgt in diesem Zeitraum automatisch der Abzug einer Stunde.
Vom Mitarbeiter selbständig gebuchte Pausen werden nicht mit eingerechnet und daher als zusätzliche Extra-Pausen ausgewiesen, sofern diese nicht im Bereich zwischen 13:00 – 14:00 Uhr stattfanden.
Diese Pausenart eignet sich beispielsweise für ein Ladengeschäft, welches mittags geschlossen hat.

Sollte der Mitarbeiter die Arbeit früher verlassen und um 13:30 Uhr nach Hause gehen, so erfolgt ein Teilabzug der Pause in Höhe von 30 Minuten. Sollte die Arbeit erst um 13:20 Uhr angetreten werden, so gelten 40 Minuten Pausenabzug.
Flexible Pause
Bei der flexiblen Pause wird ein größerer Zeitraum abgesteckt, in dem eine Pause flexibel gebucht werden kann. Der Zeitraum kann beispielsweise von 12:00 – 14:00 Uhr gelten. Innerhalb des Zeitraums soll eine Pause von 30 Minuten genommen werden. Wird der Zwangsabzug-Parameter angehakt, so zieht sich die Pause selbstständig ab. Bucht der Mitarbeiter innerhalb des Zeitraums seine Pause, so gilt diese als erfüllt. Wurde die Pause zu kurz gebucht, erfolgt ein Teilabzug um auf 30 Minuten zu gelangen. Wurde die Pause außerhalb des Zeitraums gebucht, erfolgt der Abzug der 30 Minuten zusätzlich.
Die Pause eignet sich für Betriebe, in denen die Mitarbeiter die Pause selbstständig in einem bestimmten Zeitraum buchen sollen.

Sollte der Mitarbeiter die Arbeit erst nach 12:00 Uhr antreten oder vor 14:00 Uhr den Betrieb verlassen, so greift die Pause nicht.
Arbeitszeitabhängige Pause
Die arbeitszeitabhängige Pause richtet sich nach der geleisteten Arbeitszeit und führt wahlweise einen Pausenabzug durch. Bei Hinterlegen einer Pause nach 6 Stunden in Höhe von 30 Minuten überprüft das System die Arbeitszeit und führt alle 6 Stunden einen Abzug der entsprechenden Pause durch.
Wurde die Pause durch den Mitarbeiter bereits gebucht, so gilt diese als erfüllt. Bei zu kurzer Pausenbuchung erfolgt ein Teilabzug. Sollte der Zeitraum für den Pausenabzug nur wenige Minuten überschritten sein, bis der Mitarbeiter sich in den Feierabend begibt, beispielsweise nach 6:05 Stunden, so erfolgt ein Teilabzug von 5 Minuten.

Aufgrund der Funktionsweise erfolgt eine Überprüfung auch nach jedem Einstempeln nach selbstständig gebuchten Pausen. Dies kann bei Durchführung vieler kleinerer Raucherpausen aus Sicht des Mitarbeiters zu Fehlabzügen führen. Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall jedoch korrekt:

Der Mitarbeiter bucht sich um 7:00 Uhr ein, das System errechnet somit, dass 6 Stunden später, um 13:00 Uhr ein Pausenabzug von 30 Minuten fällig wird. Von 9:00- 9:15 Uhr bucht sich der Mitarbeiter zur Frühstückspause aus. Das System wertet 9:15 Uhr als erneute Kommt-Buchung und errechnet daher 6 Stunden später um 15:15 Uhr einen erneuten Pausenabzug von 30 Minuten.
Da der Mitarbeiter ab 9:00 Uhr bereits eine 15 minütige Pause gemacht hat, erfolgt seitens des Systems ein Abzug von 13:00 – 13:15. Die erste Pause von 30 Minuten ist somit erfüllt. Der Mitarbeiter bucht sich von 13:30 bis 14:30 zur Mittagspause aus. Die zweite Pause ab 15:15 gilt somit auch als erfüllt.
Der gesamte Pausenabzug liegt bei 1:30 Stunde, wobei 1:15 Stunde als gebuchte Pause ausgewiesen werden.

Arbeitstagspause
Die Arbeitstagspause zieht, abhängig von der Tagessumme, am Ende des Tages einen Pausenwert ab. Als Richtwert dient hierbei die Summe aus der ersten und der letzten Buchung des Tages. Bei Einstellung einer Abstufung von 30 Minuten nach 6 Stunden erfolgt der Abzug am Ende des Tages sofern die Summe erreicht wurde. Sollte der Mitarbeiter die Pause innerhalb des Zeitraums bereits selbstständig gebucht haben, so gilt diese als erfüllt.

Wurde die Pause durch den Mitarbeiter zu kurz gebucht, so erfolgt vom System ein Teilabzug. Liegt die Gesamttagessumme bei 6:12 Stunden und der Mitarbeiter verlässt den Betrieb, so erfolgt ein Teilabzug von 12 Minuten.
Bei der Arbeitstagspause findet häufig die Kombination aus einer Pause nach 6:00 Stunden mit einem Abzug von 30 Minuten sowie nach 9:30 Stunden mit einem Abzug von insgesamt 45 Minuten statt.

Im folgenden Beispiel liegt die Tagessumme bei 9:15 Stunden. Die gesamte Anwesenheitsdauer beträgt jedoch 10 Stunden (7:00 – 17:00 Uhr).

Bei einer Anwesenheitsdauer von 6 Stunden wird ein Pausenabzug von 30 Minuten fällig. Ab einer Anwesenheitsdauer von 9:15 Stunden fällt ein weiterer Pausenabzug von 15 Minuten an. Der Gesamtabzug läge hier bei 45 Minuten. Da die gebuchte Pause vom Mitarbeiter diesem Wert jedoch bereits entspricht, erfolgt vom System kein weiterer Zwangsabzug.
Zwangsabzug der Pause
Bei der flexiblen, der arbeitszeitabhängigen sowie der Arbeitstagspause kann innerhalb der Abstufung ein Parameter für den Zwangspausenabzug aktiviert werden. Ohne gesetzten Haken erfolgt kein automatischer Abzug der Pause, es wird lediglich eine Meldung im Auffälligkeitsprotokoll bei Verstoß erstellt.
Mit gesetztem Parameter erfolgt ein Zwangsabzug der Pause. Dieser orientiert sich an der Vorgabe und der bereits durch den Mitarbeiter gebuchten Pause.

Raucherpausen
Bei der flexiblen, der arbeitszeitabhängigen sowie der Arbeitstagspause kann mit Klick auf den Button “Einstellungen” eine Konfiguration für die Mindestpausenlänge vorgenommen werden.
Vom Mitarbeiter gebuchte Pausen werden dann auf die eingestellte Mindestdauer überprüft. Sollte die Pause kürzer sein, so gilt diese nicht als Erholungspause.

Die Dauer, ab wann eine Pause als Erholungspause gilt, kann im Menü unter “Arbeitszeitregelungen” und “Parameter” definiert werden.