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Lohnfortzahlung

Arbeitnehmer haben in Deutschland grundsätzlich unter festgelegten Bedingungen das Recht, ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiterzubeziehen, auch wenn sie gar nicht arbeiten, z. B. im Urlaub, an Feiertagen oder im Krankheitsfall. Bei attestierter Arbeitsunfähigkeit gilt (nachdem das Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen bestanden hat), dass gesetzlich Versicherte für maximal 6 Wochen ihr volles Gehalt beziehen. Die offizielle Bezeichnung lautet: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Regelungen dafür sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt.

 

Voraussetzungen und Dauer

Für den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Arbeitsverhältnis: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen.
  • Attestierte Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
  • Dauer der Fortzahlung: Der Arbeitnehmer erhält sein volles Gehalt für die Dauer von maximal sechs Wochen. Diese Regelung gilt pro Krankheitsfall, sofern der Arbeitnehmer nicht erneut an derselben Krankheit erkrankt und seit der letzten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate vergangen sind oder die letzte Erkrankung mehr als zwölf Monate zurückliegt.

 

Urlaub und Feiertage

Neben der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben Arbeitnehmer auch Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts während des Urlaubs und an gesetzlichen Feiertagen. Diese Regelungen sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) verankert:

  • Urlaub: Während des genehmigten Urlaubs erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein volles Gehalt. Dies soll sicherstellen, dass der Urlaub zur Erholung dient und keine finanziellen Einbußen entstehen.
  • Feiertage: Für gesetzliche Feiertage, an denen der Arbeitnehmer regulär frei hat, wird ebenfalls das Gehalt fortgezahlt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung steht.

 

Besondere Fälle

Es gibt spezielle Situationen, in denen die Regelungen zur Lohnfortzahlung variieren können:

  • Wiederholte Erkrankung: Erkrankt der Arbeitnehmer erneut an derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten, werden die Zeiten der Lohnfortzahlung addiert, bis die maximalen sechs Wochen erreicht sind.
  • Langzeiterkrankung: Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse, das in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens beträgt.

 

Für Arbeitnehmer bietet die Lohnfortzahlung finanzielle Sicherheit in Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, im Urlaub oder an Feiertagen. Sie trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer sich ohne finanzielle Sorgen von einer Krankheit erholen können oder ihren Urlaub genießen können. Für Arbeitgeber bedeutet die Lohnfortzahlung eine gesetzliche Verpflichtung, die sicherstellt, dass die Arbeitskraft erhalten bleibt und Mitarbeiter motiviert und gesund arbeiten können.

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