Zeiterfassung (oder Arbeitszeiterfassung) meint die (moderne, digitale) Zeitnahme der Anwesenheit von Mitarbeitern am Arbeitsplatz. Diese Erfassung dient dazu, die Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter genau festzuhalten und bildet die Grundlage für die Entgeltabrechnung. Durch die Zeiterfassung können Unternehmen die Arbeitszeiten effizient verwalten, Überstunden korrekt berechnen und etwaige Kosten im Zusammenhang mit Arbeitszeitverwaltung optimieren.
Das EuGH-Urteil vom 4. Mai 2019 hat die Bedeutung einer angemessenen Zeiterfassung unterstrichen und den deutschen Gesetzgeber verpflichtet, entsprechende Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeiten einzuführen. Dies wurde durch das Urteil des BAG (Bundesarbeitsgerichts) vom 13. September 2022, Aktenzeichen 1ABR 22/21, erneut bekräftigt. Diese Rechtsprechung hat die Notwendigkeit einer transparenten und verlässlichen Zeiterfassung in deutschen Unternehmen weiter unterstrichen, um die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen zu gewährleisten und faire Arbeitsbedingungen zu fördern.