Bereitschaftsdienst ist eine besondere Form der Arbeitszeitgestaltung, bei der der Arbeitnehmer sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Während dieser Zeit kann der Arbeitnehmer sich ausruhen oder anderen Aktivitäten nachgehen, muss jedoch jederzeit bereit sein, seine Arbeit unverzüglich aufzunehmen, falls dies erforderlich wird.
Der Bereitschaftsdienst ist insbesondere in Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Feuerwehr, der Polizei und der Energieversorgung relevant, wo kurzfristiges Handeln erforderlich sein kann. Die rechtlichen Grundlagen und Bedingungen für den Bereitschaftsdienst sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und in einschlägigen Tarifverträgen geregelt.
Ein zentraler Aspekt des Bereitschaftsdienstes ist die Unterscheidung zur Rufbereitschaft. Während der Arbeitnehmer beim Bereitschaftsdienst an einem bestimmten Ort (meist im Betrieb oder in dessen Nähe) verbleiben muss, kann er bei der Rufbereitschaft seinen Aufenthaltsort frei wählen, muss jedoch in einer bestimmten Zeitspanne erreichbar und einsatzbereit sein.
Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes kann unterschiedlich gestaltet sein und ist oft geringer als die für reguläre Arbeitszeit, da die tatsächliche Arbeitsbelastung während der Bereitschaftszeiten meist niedriger ist. Dennoch muss der Bereitschaftsdienst in der Regel zumindest anteilig als Arbeitszeit vergütet werden. Die genaue Ausgestaltung der Vergütung und der Anrechnung auf die Arbeitszeit kann tarifvertraglich oder individuell geregelt sein.
Zusammenfassend ist der Bereitschaftsdienst eine arbeitsrechtliche Konstruktion, die es Arbeitgebern ermöglicht, eine schnelle Einsatzbereitschaft ihrer Mitarbeiter sicherzustellen, während diese gleichzeitig Phasen geringerer Arbeitsbelastung erleben können. Die genauen Bedingungen und die rechtliche Einordnung müssen jeweils individuell geprüft werden, um sowohl den betrieblichen Anforderungen als auch den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden.