Kündigung im Arbeitsrecht und ihre Folgen

Im deutschen Arbeitsrecht ist die Kündigung eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis zweier Parteien beendet. Dies kann sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist beendet werden. Für die Kündigung bestehen hohe formelle Voraussetzungen und gesetzliche Einschränkungen.

Form der Kündigung

Eine Kündigung ist immer schriftlich vorzulegen. Das bedeutet, dass § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) folgend, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Fax kündigen können. Aus dem Kündigungsschreiben inklusive vollem Namen und Datum muss hervorgehen, was die Absicht des Absenders ist und zu wann er das Arbeitsverhältnis beenden will.

Kündigungsgründe

Kündigt der Arbeitnehmer, muss er keine Gründe anführen. Das gilt nicht für den Arbeitgeber. Im Fall einer ordentlichen Kündigung kann ein wichtiger Grund angegeben werden, im Fall einer fristlosen Kündigung muss er einen Grund benennen.

Kündigungsgründe des Arbeitgebers können sein:

  • Betriebsbedingt: Hier spielen wirtschaftliche Ursachen eine Rolle, die sich negativ auf den Beschäftigungsbedarf im Unternehmen auswirken. Die kann sich auf externe, wie z. B. die schlechte Auftragslage und Umsatzentwicklung oder interne Gründe beziehen, wie beispielsweise konkrete Rationalisierungsmaßnahmen.
  • Verhaltensbedingt: Der Arbeitgeber kann aufgrund von (aus deiner Sicht) mangelndem guten Verhalten das Arbeitsverhältnis kündigen. Die konkreten Gründe dafür können sein: wiederholtes unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz, Arbeitsverweigerung trotz Dienstanweisung, Illoyalität in Form eines Verrates von Betriebsgeheimnissen oder die Ausführung genesungsverhindernder Tätigkeiten im Krankheitsfall.
  • Personenbezogen: Bei personenbezogen Ursachen spielt nicht ein einzelner Vorfall die entscheidende Rolle, sondern eher schwerwiegende Konflikte (mit dem Gesetz) oder wiederholte, schwere Zuwiderhandlungen, wie z. B. sehr häufige Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Führerscheinverlust in Betrieben, die Fahren voraussetzen oder Konflikte mit dem Gesetz im Sinne einer zu verbüßenden Haftstrafe.

Kündigungsfrist

Keine Kündigung kann willkürlich erfolgen: Es sind klare gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten: Die Dauer wird dabei bestimmt von der Länge der Dienstzugehörigkeit vor dem Hintergrund eventueller zusätzlicher Dienstvereinbarungen. Eine ordentliche Kündigung ist zwar mit der unterschriebenen Zustellung in rechtlicher Hinsicht wirksam. Das heißt aber nicht, dass z. B. der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Arbeit erscheinen braucht.

Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer Kündigungsfrist für den Arbeitgeber

Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in einem Unternehmen angestellt sind, können laut  § 622 BGB ihren Vertrag mit einer Frist von vier Wochen entweder zum Monatsende oder zum 15. eines Kalendermonats kündigen.

Bitte beachten: Die gesetzliche Kündigungsfrist kann durch den Arbeitsvertrag nicht verkürzt, aber im Gegenteil verlängert werden. Dann gilt die verlängerte Kündigungsfrist sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber.

Grundsätzlich gilt Folgendes: Vom Arbeitgeber darf keine längere Kündigungsfrist vereinbart werden als vom Arbeitnehmer. Diese Frist gilt bis zu einer Beschäftigungsdauer von 2 Jahren. Danach verlängert sich die Frist je nach Beschäftigungsdauer nach § 622 Abs. 2 BGB. Die Frist verlängert sich jedoch nur bei einer Kündigung von Arbeitgeberseite aus.

Verhinderung einer Sperrung für Arbeitslosengeld I

Bei eigener Kündigung ist Vorsicht geboten: In vielen Fällen wird bei Eigeninitiative in Sachen Kündigung eine Sperre beim Arbeitslosengeld verhängt. Die Agentur für Arbeit verhängt diese Sperrung von bis zu 12 Wochen in der Regel bei in folgenden Fällen:

  • Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
  • Aufgabe des Arbeitsplatzes ohne wichtigen oder nachweisbaren Grund
  • Verspätete Mitteilung an die Agentur über die Arbeitslosigkeit

Zurück

Hotline
Hotline zur Zeiterfassung


Wir stehen Ihnen persönlich Mo.-Do. von 09:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.

0491 6008-460

Angebotsformular
Angebotsformular


Füllen Sie das Angebotsformular aus. Wir melden uns gern bei Ihnen mit einem entsprechenden Angebot für unsere Zeiterfassungslösungen.

Demosoftware
Timemaster Demosoftware


Probieren Sie die Timemaster einfach online aus. So können Sie kostenlos testen, ob die Software Ihren Erwartungen entspricht und noch gezielter Fragen stellen.