Kurzarbeit

Gerade seit Beginn der Coronakrise ist das Wort „Kurzarbeit“ in aller Munde und hat oft einen bitteren Beigeschmack. Doch die Realität ist eine andere: Das Mittel der Kurzarbeit und das damit verbundene Kurzarbeitergeld ist eine wichtige Hilfsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitgebern hilft, eine wirtschaftlich schwierige Phase ohne Entlassungen zu überstehen.

Definition

Kurzarbeit hilft Unternehmen – und damit den Arbeitnehmer – durch eine Krise als Folge eines unabwendbaren Ereignisses zu kommen. Die Mitarbeiter arbeiten in dieser Zeit weniger als es in in ihren Arbeitsverträgen steht. Dennoch erhalten sie summa summarum einen großen Teil ihres Lohnes. Dieser setzt sich nun zusammen aus dem geringeren Arbeitsentgelt aufgrund der kürzeren Arbeitszeit plus dem Kurzarbeitergeld, das einen festgelegten Prozentsatz des der beiden Nettoentgelte ausmacht

Voraussetzungen

Nach §§ 95 ff SGB II besteht ein Anspruch auf Kurzarbeit, wenn

  • ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Erheblich ist ein Arbeitsausfall, wenn er
    • auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht und
    • vorübergehend ist und
    • nicht vermeidbar ist und
    • im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist.
  • in dem Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist (betriebliche Voraussetzung) und
  • der von dem Arbeitsausfall betroffene Arbeitnehmer die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Das bedeutet, dass sein Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll, er also weder gekündigt ist noch ein Aufhebungsvertrag besteht und
  • der Arbeitsausfall der Arbeitsagentur durch den Arbeitgeber oder schriftlich dem Betriebsrat angezeigt worden ist. Der Anzeige durch den Arbeitgeber soll eine Stellungnahme des Betriebsrates beigefügt sein, sofern vorhanden.

Vorteile

Wie gesagt, Kurzarbeit ist ein sinnvolles und praktikables Mittel, um Entlassungen zu verhindern. Arbeitnehmer behalten ihren Arbeitsplatz und bekommen einen Großteil ihren Entgelts. Zudem wird der Arbeitgeber bei der Lohnzahlung entlastet, weil er einen Teil des Lohnes von der Bundesagentur für Arbeit dazubekommt. Bei unverschuldeten Arbeitsflauten oder der Schließung von Geschäften – wie im Falle des Lockdowns im Verlauf der Corona-Pandemie – bleiben sämtliche Arbeitsverhältnisse bestehen, obwohl die Arbeitnehmer weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Diese Entgeltersatzleistung, die in der Regel 60 % (bei Eltern 67 %) beträgt wird nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Staat in Form der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Bis Ende 2020 werden ab dem vierten Monat  70 % (77 % mit Kinderfreibetrag) und ab dem siebten Monat 80 % (87 % mit Kinderfreibetrag) gezahlt.

Dauer

Der Gesetzgeber hat die Dauer von Kurzarbeit auf 12 Monate begrenzt. Im Zuge der Coronakrise können Arbeitnehmer, die bereits 2019 Kurzarbeitergeld bezogen haben, mehr als 12 Monate in Kurzarbeit sein. Hier beträgt die maximale Dauer 21 Monate und bis längstens 31. Dezember 2020.

Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Wird die Phase der Kurzarbeit um den zusammenhängenden Zeitraum von einem Monat unterbrochen, verlängert sich die Bezugsdauer auf Kurzarbeitergeld entsprechend. Bei einer mindestens dreimonatigen zusammenhängenden Unterbrechung beginnt die Bezugsdauer neu.

Arbeitnehmer in Kurzarbeit sollten auch hier beachten, dass die Agentur für Arbeit sie vorübergehend in ein anderes Arbeitsverhältnis vermitteln können. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach oder unterbleibt eine fristgemäße Meldung bei der Arbeitsagentur, droht unter Umständen eine Sperrzeit von drei Wochen.

Anmeldung

Kurzarbeit muss inklusive der Dokumentation des Arbeitsausfalls bei der örtlichen, zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden. Dies kann in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Die Anzeige muss im selben Monat eingehen, in dem im Betrieb die Kurzarbeit beginnt.

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