Mindestlohn

Mehr zahlen ist erlaubt, weniger jedoch nicht: Der Mindestlohn ist das vom Staat oder von den Tarifparteien festgelegte Arbeitsentgelt, das den Beschäftigten als Minimum für ihre Arbeitsleistung zusteht. Arbeitnehmer sollen so vor Ausbeutung durch den Arbeitgeber geschützt werden. Zudem soll Armut trotz bezahlter Arbeit bekämpft und den Erwerbstätigen die Sicherung der Grundbedürfnisse bzw. ein gewisser Lebensstandard ermöglicht werden. Da die Einführung eines Mindestlohns einen Eingriff in die Funktionsweise des Arbeitsmarktes darstellt, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese mit sich bringt.

Aktuelle Situation in Deutschland

Bereits mit der Zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2018 hatte die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn auf Vorschlag der Mindestlohnkommission für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto je Zeitstunde erhöht und gleichzeitig über die Anhebung auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2020 entschieden. Inzwischen ist der Mindestlohn aktuell auf 12,41 Euro seit dem 01. Januar 2024 angehoben worden.

Offizielle Position des Bundesministerium für Arbeit

  • Die Erhöhung des Mindestlohns orientiert sich insbesondere an der wirtschaftlichen Lage und der allgemeinen Tarifentwicklung.
  • Der gesetzliche Mindestlohn trägt dazu bei, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer*innen geht.
  • Durch den Mindestlohn werden Arbeitnehmer*innen in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt.
  • Der Mindestlohn ermöglicht einen fairen und funktionierenden Wettbewerb und sorgt für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen.
  • Mit dem Mindestlohn wird der soziale Zusammenhalt in Deutschland gestärkt.
  • Nach den Regelungen des Mindestlohngesetzes wird die nächste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2021 erfolgen.

Ziele des Mindestlohns

Allgemeines Ziel des Mindestlohns ist die Steigerung des Wohlstand der Geringst- und Geringqualifizierten und -verdiener  durch einen höheren Lohn, d. h. sie vor Armut bewahren.

Die Einführung von Mindestlöhnen verfolgt zwei Hauptziele:

  • Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung durch den Arbeitgeber und vor Lohndumping
  • Bekämpfung von Armut trotz bezahlter Arbeit und Sicherung des Existenzniveaus.

Ökonomische Auswirkungen des Mindestlohns

In der Regel setzt ein bindender Mindestlohn Anreize für Unternehmen zu Investitionen in Humankapital, zur Produktivitätssteigerung via Innovationen und zur Beseitigung von Ineffizienzen. Gleichzeitig bringt er Arbeitnehmer dazu, weniger häufig selbst zu kündigen, mehr in ihre Bildung zu investieren, um damit ihre Arbeitsproduktivität zu erhöhen. Außderdem hält sie zur Abgabe ihrer Leistungsfähigkeit an, um möglichst lange in den Genuss des höheren Mindestlohnes zu kommen. Gleichzeitig setzen Mindestlöhne Anreize für Arbeitslose und Stellensuchende, ihre Suchanstrengungen nach Arbeitsplätzen zu erhöhen, da Erwerbstätigkeit auch bei Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt attraktiver wird.

Die neuere Arbeitsmarktforschung beinhaltet eine Reihe von Fällen, die für Einführung eines allgemeinen Mindestlohns aus ökonomischen Gründen sprechen. Dennoch lehnt die Mehrheit der Ökonomen gesetzliche oder tarifvertragliche Mindestlöhne nach wie vor ab.

Aussichten

Offenbar erfreut sich der Mindestlohn steigender Beliebtheit bei den Deutschen: 78 Prozent der Deutschen sagen, der Mindestlohn sollte angehoben werden. Das ist ein Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Kantar im Auftrag des DGB durchgeführt hat.

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