Personalkosten
Als Personalkosten bezeichnet man alle indirekten und direkten Kosten, die durch die Bereitstellung, den Einsatz und die Steuerung von Mitarbeitern dem Unternehmen entstehen, wie z. B. Lohn und Gehalt, Sozialleistungen sowie Personalnebenkosten.
Direkte und indirekte Personalkosten
Zu den direkten Personalkosten zählen die Grundentgelte, variable und leistungsabhängige Vergütungsbestandteile sowie Zuschläge. Indirekte Personalkosten, auch Lohnnebenkosten genannt, entstehen durch gesetzliche oder tarifliche Vorschriften, z. B. Sozialversicherungsbeiträge, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld und andere. Auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers wie Weihnachtsgeld oder Sozialleistungen sowie Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern gehören zu den indirekten Personalkosten.
Monatliche Fixkosten und zusätzliche Leistungen
Bei der Berechnung von Personalkosten, die in einem Betrieb anfallen, muss zwischen regelmäßigen (monatlichen) Personalkosten, wie Lohn und Gehalt, und zusätzlichen Leistungen unterschieden werden. Urlaubs- oder Krankengeld, die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden, werden bei der Berechnung z. B. auf alle Abrechnungszeiträume innerhalb des Jahrs verteilt, um die realen (monatlichen) Personalkosten zu berechnen.
Personalkosten zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit
Vor allem anhand der Berechnung der Gesamtpersonalkosten lassen sich Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes schließen. Dabei wird den Ausgaben für Personal der Umsatz oder Gewinn durch die entsprechenden Arbeitnehmer gegenübergestellt. Dabei kann berechnet werden, wie viel gemeinsam oder im Einzelnen erwirtschaftet wird.
Berechnung der Personalkosten
Die Berechnung der Personalkosten gestaltet sich folgendermaßen: Sie ergeben sich aus dem Bruttogehalt, den gesetzlichen Sozialabgaben, den Zahlungen zur U1-, U2- und U3-Umlage, den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft sowie den Zusatzleistungen (wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) und den Kosten für Entgeltfortzahlungen (unter Berücksichtigung etwaiger Rückerstattungen aufgrund der U1- oder U2-Umlage). Hinzu kommen dann noch alle Kosten, die einem Unternehmen für die Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung eines Mitarbeiters entstehen, sowie Reise- oder Verpflegungskosten, z. B. wenn der Mitarbeiter Kundentermine wahrnimmt.
Darüber hinaus können auch Personalrabatte, eine betriebliche Altersvorsorge oder andere besondere Leistungen des Unternehmens an die Mitarbeiter in die Berechnung miteinfließen.
In einigen Fällen werden auch die Kosten für die Ausstattung eines Arbeitsplatzes oder Anschaffung von Arbeitsmaterialien und -geräten für den Mitarbeiter als indirekte Personalkosten bezeichnet.
Definition von Personalnebenkosten
Unter Personalnebenkosten versteht man all die Kosten, die über das Bruttogehalt oder den Bruttolohn hinaus gezahlt werden. Verpflichtend ist es deshalb, weil es dafür sowohl gesetzliche als auch tarifliche Regelungen gibt. Die wichtigsten Personalnebenkosten sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken- und Rentenversicherung. Diese Personalnebenkosten müssen auch auf der Lohn- oder der Gehaltsabrechnung klar ersichtlich ausgewiesen sein.
Gesetzliche, tarifliche und betriebliche Sozialkosten
Die Sozialkosten sind ein Teil der Personalkosten, die in einem Unternehmen anfallen. Wie der Name schon sagt, entsehen diese Kosten aus sozialen Gründen.
- Gesetzliche Sozialkosten: Dies sind die Arbeitgeberanteile an der gesetzlichen Sozialversicherung, zu denen neben Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung und eine gesetzliche Unfallversicherung gehören.
- Betriebliche freiwillige Sozialkosten: Diese Sozialkosten fußen auf tariflichen oder betrieblichen Grundlagen und Vereinbarungen. Es kann sich hier um Zuschüsse zu Fahrtkosten, innerbetriebliche Verpflegung, Kuren, Urlaub oder 13. Monatsgehalt handeln. Auch Leistungen wie betriebliche Kindergärten oder eine Kantine fallen unter diese Art der Sozialkosten.