Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz gesetzlich geregelt. Bei Urlaub handelt es sich um die bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Festzuhalten ist hier, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs keiner dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit nachgehen darf, d. h. eine im Urlaub ausgeübte, bezahlte Nebentätigkeit ist nicht erlaubt.
Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch
Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit Arbeitnehmer den gesetzlichen Urlaubsanspruch geltend machen können. Der Mitarbeiter muss nicht nur zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören, d. h. er muss nicht nur Arbeiter, Angestellter oder Auszubildender sein und als wirtschaftlich unselbständig gelten, sondern es muss auch eine sechsmonatige Wartezeit nach Beginn der Beschäftigung vergangen sein.
Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs
Bekanntermaßen gibt es auf Arbeitnehmerseite bestimmte „Zwänge“, die über Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs entscheiden, wie z. B. Lage der Schulferien (bei Arbeitnehmern mit Kindern) oder das jeweilige Angebot an Hotels und Flügen. Auch nach Abstimmung mit etwaigen Kollegen ist jedoch der eigene Urlaub noch nicht in trockenen Tüchern. Denn in letzter Instanz entscheidet der Arbeitgeber über Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs. Er muss zwar die Wünsche seines Arbeitnehmers berücksichtigen, kann aber auch unter Umständen betriebsbedingt die Zustimmung verweigern.
Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst
Der TvöD enthält zum Urlaub einige Sonderregelungen. Diese betreffen die Berechnung des Urlaubsentgelts und Zahlungszeitpunkt, die Urlaubsdauer und ihre Berechnung, die zusammenhängende Gewährung des Urlaubs, die Urlaubsübertragung, den Teilurlaub, die Minderung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses und den Zusatzurlaub. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.
Gesetzliche Urlaubstage
Mindestens 24 Werktage – das ist der gesetzliche Urlaubsanspruch laut §3 BUrlG. Gesetzliche Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag, d. h. der Mindesturlaub von 24 Werktagen bezieht sich also auf eine 6-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche beträgt 20 Werktage. Dies ist keine willkürlich festgelegte Anzahl, sondern wird mit einer Formel berechnet: Nominaler Urlaubsanspruch geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche mal der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage. Von der 24 bei 6 Tagen zur 20 bei 5 Tagen kommt man also so: 24 Urlaubstage / 6 Arbeitstage pro Woche * 5 tatsächliche Arbeitstage = 20 Urlaubstage.
Gesetzliche Urlaubstage Teilzeit
Genau mit dieser Formel kann auch der gesetzliche Urlaubsanspruch von Mitarbeiter in Teilzeit berechnet werden. Arbeitet beispielsweise ein Arbeitnehmer nur 2 Tage die Woche, berechnet man den Urlaubsanspruch pro Jahr folgendermaßen: 24 Urlaubstage / 6 Arbeitstage pro Woche * 2 tatsächliche Arbeitstage = 8 Urlaubstage.
Urlaubsanspruch im internationalen Vergleich
Wer meint, unser Urlaubsanspruch von von 20 bzw. 24 Urlaubstagen im Jahr sei niedrig, liegt falsch. Denn es gibt nur wenige Länder, in denen die Zahl der Urlaubstage wesentlich höher ist, wie z. B. in Frankreich (30) oder Österreich (25). Im Prinzip schneiden alle (europäischen) Ländern gut gegen das Land ab, das wir gern als Ort der unbegrenzten Möglichkeiten sehen: die USA. Hier ist ein zusammenhängender, zweiwöchiger Jahresurlaub inklusive Reise ins Ausland bei den wenigsten möglich und wird häufig mit Argwohn betrachtet. Üblich ist bei den meisten US-Amerikanern wohl eher ein (bezahlter) Jahresurlaub von 10 Tagen im Jahr. Auch im Vergleich mit unseren immerhin 10 bundeseinheitlichen Feiertagen im Jahr wirkt die Anzahl von 6 bezahlten Feiertagen im Jahr in den USA auch recht kümmerlich.