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Ruhepausen gemäß $4 Arbeitszeitgesetz einstellen

§ 4 - Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Interpretation des Gesetzestextes

  • Die erste Unterbrechung muss spätestens nach der 6. Stunde für 15 Minuten [grau / gelb] erfolgen: Es darf nicht mehr als sechs Stunden ohne Ruhepause gearbeitet werden, wohl aber bis zu sechs Stunden ohne Unterbrechung. [gelb]
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden, ist die Arbeitszeit von weiteren 15 Minuten [grau], also mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. [grün]
  • Nach einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden, ist die Arbeitszeit um weiteren 15 Minuten [grau], also insgesamt von 45 Minuten zu unterbrechen. [blau]

In Timemaster WEB können Sie wie folgt Ruhepausen gemäß §4 Arbeitszeitgesetz einstellen

  • Die erste Unterbrechung muss spätestens nach der 6. Stunde für 15 Minuten [grau / gelb] erfolgen: Es darf nicht mehr als sechs Stunden ohne Ruhepause gearbeitet werden, wohl aber bis zu sechs Stunden ohne Unterbrechung. [gelb]
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bis zu 9 Stunden, ist die Arbeitszeit von weiteren 15 Minuten [grau], also mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. [grün]
  • Nach einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden, ist die Arbeitszeit um weiteren 15 Minuten [grau], also insgesamt von 45 Minuten zu unterbrechen. [blau]

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